Presseinfo vom 26.02.2010: STÄRKEN vor Ort im Kyffhäuserkreis – 21 Projektanträge bewilligt
Nachdem in den vergangenen Wochen mehrfach über die Projektausschreibung des Programms „STÄRKEN vor Ort“ (gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds und der Europäischen Union) innerhalb des Fördergebietes Kyffhäuserkreis berichtet wurde, hat der Begleitausschuss am 11. Februar 2010 getagt und über die einzelnen Projektanträge entschieden. Insgesamt hat sich schon während der Ausschreibung eine sehr große Nachfrage an dem Programm abgezeichnet. Aus dem gesamten Kreisgebiet wurden 26 Projektanträge mit einem Gesamtbudget von über 210.000,00 € eingereicht. Innerhalb der mehrstündigen Sitzung des Begleitausschusses wurden nach den festgelegten Handlungsfeldern und Kriterien des Aktionsplanes die einzelnen Projekte bewertet und auf ihre Förderfähigkeit hin überprüft. Für das kommende Jahr konnten insgesamt 21 Mikroprojekte mit einem Budget von ca. 130.000,00 € bewilligt werden. Das Jugendamt des Landkreises als federführendes Amt agiert dabei in Kooperation mit dem Kreisjugendring Kyffhäuserkreis e.V. als Koordinierungsstelle innerhalb des Fördergebietes.
Die Mikroprojekte verteilen sich dabei auf das gesamte Kreisgebiet. Besonders in den ländlichen Regionen setzen in 2010 mehrere Träger mit verschiedenen Konzeptionen an (z.B. in Roßleben, Gehofen, Greußen, Ebeleben, Großenehrich). Inhaltlich steht die Förderung und Unterstützung benachteiligter Frauen, benachteiligter junger Männer, Familien sowie MigrantInnen im Fokus. Kernziel soll die Verbesserung der schulischen, sozialen und beruflichen Integration bzw. Reintegration sein.
Auch für die Förderphase 2010 erhofft sich die Koordinierungsstelle viele gute Arbeitsansätze sowie qualitative Projektergebnisse. Auf die ersten Projektberichte darf man schon jetzt gespannt sein.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der
Koordinierungsstelle:
Jugendamt Herr Krause;
Tel.: 03632 – 741622;
j.krause@kyffhaeuser.de
oder Kreisjugendring Kyffhäuserkreis e.V.;
Tel.: 03632 – 541941;
m.sievers@kjr-kyffhaeuserkreis.de.
Presseinfo vom 26.02.2010: Norovirus - Erkrankungen im Kyffhäuserkreis – Aktuelle Situation
seit Beginn der Wintermonate treten wie jedes Jahr wieder gehäuft Magen- und Darminfektionen auf, die hauptsächlich durch Noroviren hervorgerufen werden.
Im Gesundheitsamt laufen wöchentlich alle Meldungen an Erkrankungsfällen von meldepflichtigen Infektionskrankheiten zusammen. Norovirus-Infektionen treten das ganze Jahr auf, wobei ein saisonaler Gipfel in den Monaten Oktober bis März zu beobachten ist. Zurzeit gibt es einen Anstieg dieser Erkrankungen wie im gesamten Land Thüringen. Im Meldezeitraum vom 01.09.2009 bis jetzt wurden im Kyffhäuserkreis 214 Erkrankungen durch Norovirus-Infektionen gemeldet. 2008 wurden im selben Meldezeitraum 340 Erkrankungen im Gesundheitsamt des Kyffhäuserkreises registriert.
Ältere Menschen über 70 Jahre und Kinder unter 5 Jahren sind besonders häufig betroffen.
Dies trägt dazu bei, dass Norovirus-Erkrankungen die überwiegende Ursache von akuten Ausbrüchen für Brech-Durchfall in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Alten- und Pflegeheimen sind.
Die Krankheitserreger werden über den Stuhl des Erkrankten oder durch Bildung von
virushaltigen Tröpfchen während des Erbrechens übertragen. Aber die Infektion kann auch von kontaminierten Speisen und Getränken oder durch Gegenstände und Möbeloberflächen, auf denen sich Erreger befinden, übertragen werden.
Die Erkrankten sind bis zu 48 Stunden nach Auftreten der letzten Symptome ansteckungsfähig. Auch 7 bis 14 Tage nach akuter Erkrankung wird das Virus über den Stuhl ausgeschieden. Deshalb ist eine peinlich genaue Einhaltung der Hände- und Toilettenhygiene sehr wichtig.
Beim Auftreten der ersten Symptome einer Brech-Durchfall-Erkrankung mit zunehmendem Krankheitsgefühl besonders bei älteren Menschen und Kleinkindern sollte ein Arzt aufgesucht werden. Die größte Gefahr ist dabei der rasche Flüssigkeits- und Elektrolytverlust, der schnell behandelt werden muss, gegebenenfalls auch im Krankenhaus.
Die weniger gefährdete Gruppe der Jugendlichen und Erwachsenen sollte in diesen Zeiten den zu engen Kontakt zu ihren Mitmenschen eher meiden und nicht das gründliche Händewaschen nach jeder Toilettenbenutzung vergessen.
Presseinfo vom 17.02.2010: 13 Teilprojekte im Kyffhäuserkreis über Bundesprogramm „VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“bewilligt
Im Rahmen des Bundesprogramms „VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ wurden für das Förderjahr 2010 im Kyffhäuserkreis 13 Teilprojekte bewilligt. Der Begleitausschuss fand sich hierzu am 21.Januar 2010 im Jugend- und Schülertreff (JuST) in Sondershausen zusammen, um die Inhalte der einzelnen Teilprojekte und deren Förderhöhe zu analysieren. In Vorfeld wurden durch die lokale Koordinierungsstelle Empfehlungen für die Teilprojektanträge erstellt.
Der Lokale Aktionsplan ist ein Steuerungsinstrument, welches die nachhaltige Entwicklung lokaler Bündnisse gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus entwickelt und lenkt. Die langfristige Strategie, die im Rahmen des Lokalen Aktionsplans verfolgt wird, ist auf die Problemlagen des Fördergebietes ausgerichtet. Im Sinne der Demokratieentwicklung werden lokale Kommunikationsstrukturen und Vernetzungen gefördert und gestärkt.
Die Teilprojekte sind an konkrete Leitziele gebunden. Neben der Förderung demokratischer Einstellungen, ist die Partizipation und somit die individuelle Verantwortung eines Jeden gegenüber dem Gemeinwesen verankert. Es gilt interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und zu fördern. Auch die Sensibilisierung der Bevölkerung für die Gefahren rechtsextremen Gedankengutes und fremdenfeindlicher Meinungsmuster ist als Leitziel definiert.
Im Rahmen des Bundesprogramms „VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ wurden für den Kyffhäuserkreis folgende Projekte bewilligt:
CVJM Rockstedt e.V.: „Andere(s) verstehen und kennen lernen“
Ferienpark Feuerkuppe e.V.: „Klasse Rat vom Klassenrat“
Kreisjugendfeuerwehr Artern e.V.: „Zeit für Veränderung“
Förderverein des Staatlichen Berufsschulszentrums Sondershausen: „Business Knigge- interkulturelle Aspekte im Geschäftsleben“
Kreisjugendring Kyffhäuserkreis (KJR) e.V.: „Der gestiefelte Nachbar“
Förderverein Förderzentrum Artern e.V.:„Wir zeigen Zivilcourage“
Jugendhilfe- und Förderverein e.V.:„Augenblicke- Kinder sehen die Welt“
Freiräume Sondershausen e.V.: „Demokratie (er)leben im Kindergarten und Hort“
Juventas e.V.:„Gewalt ist keine Lösung“
Kreisdiakoniestelle Sondershausen: „Begegnung auf allen Ebenen“
KJR e.V. c/o MGH Roßleben: „Motivation gegen Perspektivlosigkeit und Radikalismus“
SV Blau- Weiß Greußen e.V.: „EXTREMISMUS… NICHT MIT UNS“
KJR e.V. c/o Jugendhaus Greußen : „Zirkus- vielfältig und tolerant“
Für weitere Informationen steht Ihnen die lokale Koordinierungsstelle LAP gern zur Verfügung.
Landratsamt- Jugendamt:
Herr Jörn Krause
Telefon: 03632 / 741622
E-Mail : j.krause@kyffhaeuser.de
Kreisjugendring Kyffhäuserkreis e.V.:
Herr Marcel Sievers
Telefon: 03632 / 541941
E-Mail: m.sievers@kjr-kyffhaeuserkreis.de
Presseinfo vom 12.02.2010: Lokale Grundpatenschaft im Kyffhäuserkreis erhält neue Impulse
„Deutsche Stiftungen, die im Bildungsbereich aktiv sind, begleiten und unterstützen in diesem Programm gemeinsam mit dem BMBF die ausgewählten Kommunen auf ihrem Weg. Stiftungen haben als Akteure der Bürgergesellschaft gezeigt, dass sie ihre Unabhängigkeit zu nutzen verstehen, um neue Wege als Impulsgeber für Bildungsinnovation zu beschreiten. Sie haben in den letzten Jahren viele wichtige Bildungsthemen vorangebracht, von der frühkindlichen Bildung bis zur Zuwandererintegration. Stiftungen sind insbesondere an ihren Standorten bestens vernetzt und haben eine gute Kenntnis der örtlichen Bildungslandschaft.
Deshalb hat eine Reihe von deutschen Stiftungen einen Stiftungsverbund "Lernen vor Ort" gegründet. Seine Mitglieder stellen ihre Kenntnisse und Erfahrungen den beteiligten Standorten als "Paten" zur Verfügung. Damit entsteht eine einzigartige öffentlich-private Partnerschaft und Lerngemeinschaft zwischen Stiftungen, Kommunen und dem BMBF - zum praktischen und spürbaren Nutzen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort.“
(Quelle: Homepage des Förderprogramms „Lernen vor Ort“)
Die im Bildungsbereich aktiven deutschen Stiftungen sind für die beteiligten Kommunen wichtige Partner und Impulsgeber bei der Umsetzung des Programms „Lernen vor Ort“. Nach der mit der Stiftung Bildung für Thüringen geplanten Themenpatenschaft befindet sich nunmehr mit Deutschen Kinder- und Jugendstiftung eine lokale Grundpatenschaft in Vorbereitung. Hierzu fand am Donnerstag, dem 11. Februar 2010, ein Arbeitsgespräch statt, an dem von Seiten des Kyffhäuserkreises der zuständige Kreisbeigeordnete, Herr Georg Schäfer, und Projektleiter Dr. Andreas Räuber teilnahmen. Von Seiten der Stiftung war die Leiterin der Regionalstelle Thüringen, Frau Ines Opolka, zugegen.
Im Ergebnis des Gespräches signalisierten beide Seiten, eine lokale Grundpatenschaft miteinander eingehen zu wollen. Wichtige Arbeitsfelder sollen dabei u.a. das Fördern von Initiativen für ein ganztägiges und gemeinsames Lernen sowie die Unterstützung der Schulprofilentwicklung im Kyffhäuserkreis sein.
Presseinfo vom 12.02.2010: Thüringer Initiative TIZIAN
TIZIAN (Thüringer Initiative zur Integration und Armutsbekämpfung mit Nachhaltigkeit) ist ein Programm des Thüringer Ministeriums für Familie, Soziales und Gesundheit.
Ziel ist es, hilfebedürftigen Familien die Wiederherstellung bzw. Erlangung der Beschäftigungsfähigkeit sowie idealer Weise die Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Langfristig soll damit Kinderarmut verringert bzw. vermieden werden. Kinderarmut ist Armut von Familien und diese resultiert häufig aus dem Problem der Langzeitarbeitslosigkeit.
Im Kyffhäuserkreis sind die Jugendberufshilfe Thüringen e.V. und die Sozialpädagogische Familienhilfe des Diakonieverbundes Kyffhäuser gGmbH seit 01.10.2009 Hand in Hand für die Umsetzung des Vorhabens zuständig.
Die beiden TIZIAN- Integrationsbegleiterinnen der Jugendberufshilfe Thüringen e.V. mit Sitz in der Erfurter Straße 42 in Bad Frankenhausen beraten, begleiten und betreuen 48 von der ARGE Kyffhäuserkreis, dem Jugendamt Kyffhäuserkreis sowie der Sozialpädagogischen Familienhilfe ausgewählte erwerbsfähige hilfebedürftige Menschen in sogenannten Bedarfsgemeinschaften mit Kindern bei der Überwindung persönlicher Problemlagen, zeigen ihnen Wege zur Qualifizierung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit auf und erschließen entsprechende Angebote. Die Integrationsbegleiterinnen verfolgen, abgestimmt mit den oben genannten sowie anderen regionalen Beratungsdiensten und Angeboten der beruflichen Bildung und Qualifizierung, einen ganzheitlichen Ansatz zur Verbesserung der Lebensgestaltung, der Familienkompetenz und der beruflichen Weiterbildung der Teilnehmer und Teilnehmerinnen.
Besonders bedeutsam ist das TIZIAN- Angebot für alleinerziehende Empfänger und Empfängerinnen von ALG II.
Rund 1/3 der Erwachsenen, die begleitet werden, sind alleinerziehend. Insgesamt profitieren derzeit 90 Kinder im Kyffhäuserkreis von diesem Angebot.
TIZIAN Kyffhäuserkreis wird durch den Europäischen Sozialfonds, der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) sowie der ARGE Kyffhäuserkreis vorerst bis zum 31.12.2010 gefördert.
Presseinfo vom 09.02.2010: Insolvenzverfahren ABS Artern
Zum Insolvenzverfahren über das Vermögen der ABS GmbH Thüringen-Nord gibt der Gesellschaftervertreter des Kyffhäuserkreises, Erster Kreisbeigeordneter und Sozialdezernent Georg Schäfer, folgende Stellungnahme:
„Bereits Anfang der 2000-er Jahre zeichnete sich ab, dass aufgrund geänderter Förderpolitik der Bundesagentur für Arbeit, des Freistaats Thüringen und der EU kaum eine Möglichkeit bestehen wird, zwei Beschäftigungsgesellschaften (FAU Sondershausen und ABS Artern) dauerhaft im Kyffhäuserkreis zu halten. Den hohen Verwaltungskosten des festangestellten Personalkörpers standen reduzierte Förderungen des sogenannten „Zweiten Arbeitsmarkts“ gegenüber. Die zunächst angestrebte Fusion beider Gesellschaften ließ sich aus gemeinnützigkeitsrechtlichen Gründen nicht umsetzen.
Gleichwohl blieb die Aufforderung der Gesellschafterkommunen an die Geschäftsführer, durch eine kostensparende Kooperation auf jeglicher Ebene sinnvoll weiterzuarbeiten, eindringlich bestehen.
Leider wurden die hierbei bestehenden Chancen nicht genutzt. Die finanzielle Schieflage der ABS Artern wurden den Gesellschaftern im März 2009 bekannt, wobei der Geschäftsführer Informationen nur spärlich, zeitverzögert und teilweise unvollständig gab. Leider war dem Geschäftsführer nicht bekannt, dass seine kommunalen Gesellschafter nicht „einfach so“ Kredite in jeglicher Höhe bewilligen dürfen, wenn die Kommunalparlamente nicht zustimmen und die Rechtsaufsicht nicht „grünes Licht“ gibt.
Die Zweifel an der Eignung des Geschäftsführers, die nun wohl auch dem wohlmeinendsten Kommunalpolitiker hätten aufblitzen mögen, führten trotzdem nicht zur Abberufung des „ersten Mannes“ bei der ABS, denn dafür wäre nach dem Gesellschaftsvertrag eine Zweidrittelmehrheit nötig gewesen. Schade, denn so wurde bereits im März 2009 ein „Herumreißen des Ruders“ versäumt.
Die nun eingetretene Zahlungsunfähigkeit der ABS führte zur Insolvenzantragstellung Ende Januar 2010, was allerdings keineswegs zum endgültigen Aus einer Beschäftigungsgesellschaft führen muss. Vielmehr bietet die Insolvenzordnung (InsO) sehr wohl Chancen zur erhaltenden Sanierung des angeschlagenen Unternehmens.
„Ich hoffe, dass auch in Zukunft in der Region um Artern beschäftigungsfördernde Maßnahmen umgesetzt werden, zumal die Stadt Artern erfreulicherweise sehr deutlich signalisiert hat, hieran mitarbeiten zu wollen".
Presseinfo vom 05.02.2010: “Spendenaufruf” für Haiti
Weinende Kinder, blutüberströmte Verletzte und staubbedeckte Tote: Am 12 Januar verwüstete ein Erdbeben der Stärke 7 die Region rund um Carrefour und Port-au-Prince. Das seit 200 Jahren stärkste Erdbeben in Haiti trifft eines der ärmsten und labilsten Länder der Welt besonders hart. Die Hauptstadt ist zerstört, jegliche Infrastruktur vernichtet und der Staat kann nicht auf die Notlage reagieren. Experten gehen davon aus, dass bis zu drei Millionen Menschen betroffen sind. Es fehlt ihnen an medizinischer Versorgung und Nahrungsmitteln – ohne internationale Hilfe wären sie verloren. Mittlerweile liegt die Opferzahl bei weit über 100.000 Menschen. Kinder sind am massivsten vom Erdbeben betroffen. Die Kinder im Katastrophengebiet müssen so rasch wie möglich vor Hunger und Krankheiten geschützt werden. Sie brauchen medizinische Hilfe, sauberes Wasser, Nahrung und Schutz. Viele Kinder sind verzweifelt und stehen unter Schock.
Die Fraktionen des Kreistages des Kyffhäuserkreises, das Landratsamt und das Deutsche Rote Kreuz bitten daher dringend um Hilfe für die Erdbebenopfer unter Spendenkonto:
Kyffhäusersparkasse
Kto.-Nr.: 3 100 002 821
BLZ: 820 550 00
DRK Kyffhäuserkreisverband, Hospitalstraße 5, 99706 Sondershausen
Presseinfo vom 02.02. 2009: Schweißhundeführerlehrgang 2010
Die Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei, Referat Wildbewirtschaftung / Fischerei führt
am Samstag, den 13.03.2010, von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr, in Gotha, Jägerstraße 1
einen Ausbildungslehrgang zum „Bestätigten Schweißhundeführer“ gemäß § 37a Thüringer Jagdgesetz durch.
Anmeldung der Hundeführer sind mit voller Anschrift zu richten an:
Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei
Referat Wildbewirtschaftung
Herrn Mario Klein
PF 10 06 62
99856 Gotha
Tel.: 03621/225 223
Fax: 03621/225 222
E-Mail: mario.klein@forst.thueringen.de
Anmeldeschluss: 26.02.2010
Presseinfo vom 01.02.2010: Jugendschutz gilt auch in den „tollen“ Tagen
Die Karnevalssaison 2010 ist bereits angelaufen. Das bedeutet für viele, den Alltag für eine gewisse Zeit zu vergessen und sich in das närrische Treiben zu stürzen. Es wird gefeiert, gelacht, aber leider auch immer wieder zu viel Alkohol getrunken. Besonders zu den Veranstaltungen und zum Rosenmontagsumzug fallen vor allem Kinder und Jugendliche auf, die über ihre Grenzen Alkohol konsumieren. Der „übermäßige“ Genuss kann zu Gewaltanwendungen führen, aber auch gesundheitliche und psychische Folgeschäden mit sich bringen.
Um so mehr ist es gerade während dieser Zeit Aufgabe eines jeden Bürgers, die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zu beachten. Zeigen Sie Verantwortung gegenüber unserer Jugend, bewahren Sie Ihre Kinder und Jugendlichen vor psychischen und gesundheitlichen Schäden und tragen Sie zum guten Gelingen von Karnevalsveranstaltungen bei, an die sich jeder gern erinnert. Der Frohsinn verdient keine negativen Schlagzeilen und gerade Karnevalsvereine, die Kinder und Jugendlichen mit einbinden, sollten sich der Vorbildwirkung ihrer Mitglieder bewusst sein.
Auch der Einzelhandel und Veranstalter sind hier in die Pflicht genommen. Bei Kontrollen durch das Ordnungsamt und die Polizei können Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz mit empfindlich hohen Geldbußen geahndet werden.
Nachfolgend die wichtigsten Vorschriften aus dem Jugendschutzgesetz:
§ 4 Gaststätten
Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begeleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendliche ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begeleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.
§ 5 Tanzveranstaltungen
1. Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längsten bis 24 Uhr gestattet werden.
2. Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.
3. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.
§ 9 Alkoholische Getränke
In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche (unter 18 Jahren) weder abgegeben, noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.
Was ist eine erziehungsbeauftragte Person?
§ 1 Begriffsbestimmungen JuSchG
1. Im Sinne dieses Gesetzes (...)
4. ist eine erziehungsbeauftragte Person, jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise auf Grund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt (...) (Muttizettel)
Plakate zum Karneval und Jugendschutz – „Keine Alkoholabgabe an Kinder und Jugendliche“ – können gern im Jugendamt abgeholt werden (Tel. 03632/741-620).