Pflegekinderwesen
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Aufgaben
Sachgebietsleitung ASD:
Sollen wir ein Pflegekind aufnehmen?
Wir suchen in unserem Landkreis Kyffhäuser Menschen, die kurzzeitig oder dauerhaft „stabile Brücken“ für Kinder und Jugendliche sein können.
Was ist eine Pflegefamilie nach § 33 SGB VIII?
Was ist ein Pflegekind?
- Ein Kind, welches auf bestimmte oder unbestimmte Zeit nicht bei seiner leiblichen Familie Leben kann.
- Ein Kind, welches seine individuelle Geschichte und Erfahrung mitbringt.
- Ein Kind, das aus einer Familie mit einer anstrengenden und krisenhaften Lebenssituation kommt.
- Ein Kind, dass durch erfahrene Krisensituation besondere eigene Stärken entwickelt hat.
- Ein Kind, das manchmal schwierige und besondere Verhaltensweisen an den Tag legt.
- Ein Kind, dass in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht hat, dass man es sich nicht auf Erwachsene verlassen konnte.
- Ein Kind, dass seine leiblichen Eltern liebt, egal, welche Erfahrungen es bei Ihnen gemacht hat.
- Ein Kind, welches ein Bindeglied zwischen 2 Familien ist (Herkunfts- und Pflegefamilie).
- Ein Kind, dass Sie braucht, um ihm ein Zuhause zu geben.
- Ein Kind, das Sie braucht, um seine Vergangenheit und sich selbst zu akzeptieren.
Pflegeformen:
Bereitschaftspflege bietet die Möglichkeit der kurzfristigen Unterbringung (Tage bis Wochen) von Kindern und Jugendlichen in einer Familie, oftmals im Rahmen einer Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII. Sie dient dazu eine geeignete Perspektive für die betroffenen Kinder und Jugendlichen vorzubereiten. Bereitschaftspflegestellen benötigen ein hohes Maß an Flexibilität und Einfühlungsvermögen. Sie müssen rund um die Uhr erreichbar sein und das Jugendamt bei Abwesenheit informieren.
Kurzzeitpflegestellen nehmen für eine befristete Zeit (Wochen bis Monate) Kinder auf, weil in den leiblichen Familien unvorhersehbare und belastende Situationen aufgetreten sind. Sie dient zur Überbrückung der Notlage (z.B. Krankenhausaufenthalte, Therapien etc.) mit dem Ziel, dass das Kind oder der Jugendliche nach befristeter Zeit wieder in seine Herkunftsfamilie zurückgeführt werden kann. Kurzzeitpflegestellen müssen bestrebt sein, einen möglichst engen Kontakt zu den Herkunftseltern zu halten.
Ein Dauerpflegeverhältnis ist eine lange andauernde Hilfeform und kommt in Betracht, wenn die Lebens- und Erziehungsbedingungen des Kindes oder des Jugendlichen durch die Herkunftsfamilie gefährdet sind und in absehbarer Zeit keine diesbezügliche keine Verbesserungen eintreten. Die Dauerpflege soll dem Kind eine Lebensperspektive bieten, in welcher es Stabilität, Sicherheit, Schutz und Liebe erfährt, sodass verlässliche und stabile Beziehungen zwischen Pflegekind und Pflegefamilie eingegangen werden können und sich das Kind beheimatet fühlt. Es ist weiterhin zu prüfen, ob eine Rückführung in den elterlichen Haushalt möglich ist. Im Dauerpflegeverhältnis ist weiterhin zu überprüfen, ob das Kind in die Pflegefamilie veradoptiert werden kann.
Voraussetzungen:
- Sie haben Erfahrungen in der Betreuung und Erziehung von Kindern (ggf. eine pädagogische, therapeutische oder pflegerische Ausbildung)?
- Sie haben die Fähigkeit, die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zu erkennen?
- Sie verfügen über Einfühlungsvermögen, Toleranz, Verständnis gegenüber Kindern und Jugendlichen und deren individuellen Lebensgeschichten?
- Sie sind tolerant im Umgang mit Familien und Kindern aus anderen sozialen Schichten und deren Problemlagen?
- Sie haben Zeit, um den anvertrauten Kindern Geborgenheit, Zuwendung und Sicherheit zu geben?
- Sie haben die Fähigkeit, den Kontakt zu den leiblichen Eltern des Kindes zuzulassen und ggf. zu fördern?
- Sie sind ausdauernd, belastbar und konfliktfähig?
- Sie haben ausreichenden Wohnraum und geordnete finanzielle Verhältnisse?
- Sie sind aufgeschlossen mit dem Jugendamt Kyffhäuserkreis zusammen zu arbeiten und für das anvertraute Kind zusätzliche Hilfe in Anspruch zu nehmen?
- Sie sind bereit an Seminaren und Fortbildungen für Pflegeeltern teilzunehmen?
Wenn Sie sich dazu entschließen sollten, Pflegeeltern zu werden, müssen Sie sich einem entsprechenden Prüfverfahren stellen. Der Verlauf sieht wie folgt aus:
- Bei Interesse wenden Sie sich an den Pflegekinderdienst des Kyffhäuserkreises.
- Es erfolgt ein Erstgespräch im Jugendamt, bei denen Sie Grundinformationen erhalten.
- Sie werden gebeten, alle nötigen Unterlagen einzureichen (u.a. Bewerberbogen- möglichst mit Bildern, Lebenslauf, Motivationsschreiben, Führungszeugnis, Amtsärztliches Gutachten, Einkommensnachweis).
- Es erfolgt ein Hausbesuch, um Sie in ihrem persönlichen Umfeld kennen zu lernen.
- Sie nehmen an einer Pflegeelternbewerberschulung teil (meist 3-tägiges Seminar, in welchem Sie im Hinblick auf entwicklungspsychologische Grundlagen von Kindern und Jugendlichen, die Bedeutung von Bindung und Beziehung, der Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie sowie rechtliche und finanzielle Regelungen aufgeklärt werden).
- Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung oder Ablehnung, ob Sie als Pflegeeltern geeignet sind.
Welche Unterstützung bietet Ihnen das Jugendamt?
- Betreuung, Beratung und Unterstützung bei der Integration des Kindes in Ihrer Familie
- Krisenhilfe in für Sie besonders schwierigen Situationen und Zeiten großer Belastung
- Austausch mit anderen Pflegeeltern z.B. bei regelmäßigen Pflegeelterntreffen an den Standorten Sondershausen, Bad Frankenhausen und Roßleben
- themenspezifische Weiterbildungen
- Unterstützung bei zusätzlichen Hilfen (Psychologen, Erziehungsberatungsstellen etc.)
- Sicherung des Unterhaltes für das Pflegekind mit angemessener Honorierung Ihrer Erziehungsleistung