Beihilfen zu den Kosten für vorgeschriebene Untersuchungen nach Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Tierseuchen im Labor des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz (TLV)
Sehr geehrte Halter von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen,
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Beihilfeantrag für das Jahr 2018 ab sofort für folgende, nach den Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Tierseuchen vorgeschriebene Untersuchungen gestellt werden kann:
a) Brucellose der Rinder, Schafe und Ziegen
b) Enzootische Leukose der Rinder
c) Infektiöse Bovine Rhinotracheitis/Infektiöse Pustuläre Vulvovagenitis (IBR/IPV)
d) Bovine Virusdiarrhoe (BVD)
e) Aujeszkysche Krankheit bei Schweinen
f) Transmissible Spongiforme Enzephalopathien (TSE) bei verendeten oder getöteten Rindern, Schafen und Ziegen
g) Klassische Schweinepest und Afrikanische Schweinepest
Sie finden den Beihilfeantrag auf der Internetseite des TLV unter folgender Adresse:
https://www.thueringen.de/mam/th7/tlv/beihilfeantrag_2018.pdf
Der Beihilfeantrag ist jährlich für das Folgejahr neu zu stellen.
Für jede Betriebsnummer muss ein separater Beihilfeantrag gestellt werden.
Bitte richten Sie Ihren ausgefüllten Beihilfeantrag bis spätestens 2. Januar 2018 bzw. mindestens vor Eingang von Proben per Post an
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
-Abteilung 5-
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
oder als pdf Dokument per Email an: Vet-Proben[at]tlv.thueringen.de
Wichtiger Hinweis:
Die Beantragung von Beihilfen bei der Thüringer Tierseuchenkasse gemäß deren Beihilfesatzung bleibt von diesem Schreiben unberührt. Diese Beihilfen müssen Sie deshalb – wie bisher praktiziert – bei der Thüringer Tierseuchenkasse beantragen. Hierzu werden Sie von der Tierseuchenkasse gesondert angeschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Dr. Hoffmann, Vizepräsident TLV