Kindertagesstätten im Kyffhäuserkreis
Hier finden Sie Informationen zu dem Bereich Kindertagesstätten im Kyffhäuserkreis. Klicken Sie einfach die nachfolgenden Klappfelder an.
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Im Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) wird im § 11 die Fachberatung geregelt. Die Fachberatung ist für Träger, Leiter*innen und pädagogische Fachkräfte sowie Eltern und deren Vertretung von Kindertageseinrichtungen gleichermaßen Ansprechpartner. Sie ist kostenfrei und trägerunabhängig und bietet eine mobile Unterstützung im sozialen Umfeld des Kindes vor Ort an.
Fachberatung leitet Entwicklungs-, Veränderungs- und Reflexionsprozesse der Kindertagesbetreuung ein und an, erarbeitet das notwendige Fachwissen mit den Pädagog*innen und unterstützt das gesamte Team bei der Umsetzung in der Praxis. Unterschiedliche Konzeptionen werden so im laufenden Prozess überarbeitet und weiterentwickelt. Sie trägt zu einer ganzheitlichen Qualitätsentwicklung der frühkindlichen Bildung im Kyffhäuserkreis bei.
Im Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) wird im § 11 die Fachberatung für die Kindertagespflege beschrieben. Die Fachberatung ist für anerkannte Kindertagespflegepersonen, für Eltern sowie für interessierte Bürger*innen, welche sich für die Tätigkeit der Kindertagespflege interessieren, gleichermaßen Ansprechpartner. Sie ist kostenfrei und trägerunabhängig und bietet eine mobile Unterstützung vor Ort an.
Die Fachberatung ist für die Qualitätsentwicklung in der Kindertagespflege und damit verbunden für die Beratung, Begleitung, Fortbildung, Vernetzung, Vermittlung und die Zulassung von Kindertagespflegepersonen zuständig.
Mit Ihren Fragen rund um das Thema Kindertagespflege können Sie sich gern an die zuständige Fachberatung wenden.
Vor dem Hintergrund, dass jedes Kind in seiner Entwicklung unterschiedlich ist und ein Recht auf entwicklungsunterstützende Betreuung hat, agiert die heilpädagogische Fachkraft der Kita-Fachberatung im Rahmen der präventiven Entwicklungsunterstützung für alle Kindertagesstätten, Kindertagespflegepersonen und Eltern im Kyffhäuserkreis. Entsprechend der vielfältigen und individuellen Bedürfnisse der Kinder von 0 bis 6 Jahren soll eine Förderung und Unterstützung anhand der vorhandenen Kompetenzen und Bedarfe initiiert werden.
Wird bei einem Kind trotz individueller Förderung durch das Fachpersonal der Einrichtung ein besonderer Förderbedarf festgestellt, besteht für die Erzieher/innen, insbesondere den/die Leiter/in, aber auch die Eltern, die Möglichkeit, diese Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen.
Die präventive Entwicklungsunterstützung umfasst als niederschwelliges und mobiles Angebot folgende Elemente:
• Beratung und Unterstützung von Erzieher/innen und Eltern,
• Erarbeitung der individuellen Kompetenzen und Bedürfnisse des Kindes und der Familie,
• schnelle, unkomplizierte Hilfe bei der Entwicklung von Handlungsstrategien und Konzepten zur Unterstützung von Kindern mit besonderem Förderbedarf,
• individuelle, bedürfnisorientierte Unterstützung und Förderung des Kindes in Form von Einzelfall- und Kleingruppenarbeit.
Das grundlegende Ziel der präventiven Beratung ist eine vertrauliche und partnerschaftliche Beratung und Unterstützung mit dem Fokus auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes und der Bezugspersonen.
Zielgruppen sind:
• Kinder, die einer besonderen Förderung bedürfen ohne behindert oder von Behinderung bedroht zu sein und die keinen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben
• Eltern und Sorgeberechtigte
• Tagespflegepersonen (Tagesmütter/-väter)
• pädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten
Bei Feststellung eines entsprechenden Beratungsbedarfes ist die Anforderung der präventiven Entwicklungsunterstützung anhand eines Antrages durch die Kindertagesstätte gemeinsam mit den Eltern möglich. Der Antrag liegt den Kitas vor oder kann auch von Eltern im Jugend- und Sozialamt, Bereich Fachberatung der Kindertagesstätten, angefordert werden. Die präventive Entwicklungsunterstützung erfolgt zeitnah, unkompliziert und wohnortnah. Das landkreisweite Beratungsangebot ist kostenfrei, trägerunabhängig und bietet eine mobile Unterstützung im sozialen Umfeld des Kindes an. Es besteht eine enge Vernetzung mit der Eingliederungshilfe nach SGB XII.
Das Projekt „ElternChanceN im Kyffhäuserkreis“ wird im Rahmen des Programms „ElternChanceN- Mit Elternbegleitung Familien stärken“ durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und durch die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.
Ziel
Familie ist der erste und wichtigste Bildungsort für Kinder. Eine frühzeitige Förderung aller Kinder verbessert und sichert nachhaltig die Bildungs- und Teilhabechancen.
Im Rahmen des Projektes werden Angebote der kindlichen Entwicklungsförderung für Familien initiiert und/oder ausgebaut, die Eltern und Kinder niedrigschwellig unterstützen und bestärken. Das ESF Plus -Bundesprogramm „ElternChanceN – Mit Elternbegleitung Familien stärken“ festigt und verstärkt die Strukturen der Elternbegleitung vor Ort. Es sollen Bausteine gelingender Elternzusammenarbeit- und -begleitung in der (frühen) Kindheit erstellt und in der Region umgesetzt werden.
Die Angebote werden von qualifizierten Elternbegleiter*innen vor Ort umgesetzt. Sie stärken die Ressourcen der Eltern und bieten Hilfestellung sowie Beratung bei der Erziehung und Bildungswegbegleitung ihrer Kinder.
Im Kyffhäuserkreis liegt der Fokus auf:
Die (neu) entwickelten Methoden zur vielfältigen gelingenden Elternarbeit sollen hierbei in bestehende Strukturen und Angebote (z.B. im Rahmen der Angebote der Kita- Fachberatung) implementiert und auf weitere Einrichtungen übertragen werden. Ein „Methoden-Koffer“/ ein Portfolio an möglichen Elementen gelingender Elternarbeit soll entstehen.
Koordinierung und Umsetzung
Das Projekt hat eine Laufzeit vom 01.09.2022-31.05.2025. Die Koordinierung des Programms ist im Dezernat für Soziales, Jugend, Gesundheit und Arbeit des Landratsamtes Kyffhäuserkreis angesiedelt. Folgende zwei Kindertagesstätten im Kyffhäuserkreis sind Pilotstandorte:
Weitere Informationen finden Sie unter: https://elternchancen.de/
Kontaktdaten
Bei Fragen zum Programm wenden Sie sich gern an:
Landratsamt Kyffhäuserkreis
Dezernat für Soziales, Jugend, Gesundheit und Arbeit
Jugend- und Sozialamt
Markt 8
99706 Sondershausen
Telefon: 03632 /741-642 (Sekretariat Bereich Jugend)
Fax: 03632 / 741-88561
E-Mail: jus@kyffhaeuser.de
Jugend- und Sozialamt
Bereich Jugend
Markt 8
99706 Sondershausen
Telefon: 03632 / 741-642 (Sekretariat Bereich Jugend)
Fax: 03632 / 74188561
E-Mail: jus@kyffhaeuser.de
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