Nahverkehr und Schülerbeförderung

Mobilität ist ein wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge eines Landkreises wie dem Kyffhäuserkreis.
Der Landkreis ist Ansprechpartner in allen Fragen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sowohl für Bürger als auch für Städte und Gemeinden, Betriebe und andere Behörden. Eine sinnvolle und bedarfsgerechte Verknüpfung der Mobilitätsformen und deren Weiterentwicklung ist eine zentrale Aufgabe des Sachgebiets. Eine enge Zusammenarbeit besteht mit der Verkehrsgesellschaft Südharz mbH, der Regionalbus-Gesellschaft – Unstrut-Hainich und Kyffhäuserkreis mbH und Stadtbus-Gesellschaft – Mühlhausen und Sondershausen mbH sowie dem Omnibusbetrieb und Reiseservice Olaf Weingart e.K..

Fahrplanauskunft







Nahverkehrsplan für den öffentlichen Straßenpersonenverkehr des Kyffhäuserkreises 2023 bis 2027

Nachfolgend finden Sie den Nahverkehrsplan sowie Karten und Informationen dazu (Die Pdf-Datei zum Herunterladen öffnet sich mit einem Mausklick auf einen der Stichpunkte):

Deutschlandticket

Deutschlandticket – bundesweit mobil

Seit dem 1. Mai 2023 können Sie mit dem Deutschlandticket den öffentlichen Nah- und Regionalverkehr bundesweit nutzen.
Gut zu wissen: Das Abo-Ticket können Sie auch bei der VGS Südharzlinie und der Regionalbus GmbH bestellen.
Schnell und unkompliziert zum Abo:

  • Regionalbus GmbH
    Die Mitarbeitenden der Regionalbus GmbH helfen Ihnen gern bei der Bestellung und beantworten Ihre Fragen:

    • an den Busbahnhöfen
    • in den Niederlassungen Mühlhausen und Sondershausen
    • www.regionalbus.de
  • VGS Verkehrsgesellschaft Südharz
    Hier können Sie den Abo-Antrag:

    Wichtig: Der Antrag muss bis zum 20. des Vormonats eingereicht werden, damit er rechtzeitig bearbeitet werden kann.

    Alternativ können Sie den ausgefüllten Antrag:

    • per E-Mail an deutschlandticket@vgs-suedharzlinie.de
    • oder per Post senden an:
      VGS Verkehrsgesellschaft Südharz mbH
      Ritteröder Straße 11
      06333 Hettstedt

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • ab 01.01.2026 – 63 Euro pro Monat
  • bundesweit gültig im öffentlichen Nah- und Regionalverkehr
  • personengebundenes Abo, nicht übertragbar
  • gültig in der 2. Klasse in:
    • Nahverkehrszügen (z. B. S-Bahn, RB, RE, IRE)
    • Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen der teilnehmenden Verkehrsunternehmen
  • als digitales Handyticket verfügbar

Gesamtberichte

Informationen gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Öffentlichen Personennahverkehr:
Gesamtbericht des Kyffhäuserkreises über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Öffentlichen Personennahverkehr gemäß Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) 1370/2007

Gesamtbericht 2020 – Teil I
Gesamtbericht 2020 – Teil II
Gesamtbericht 2021 – Teil I
Gesamtbericht 2021 – Teil II
Gesamtbericht 2022 – Teil I
Gesamtbericht 2022 – Teil II
Gesamtbericht 2023 – Teil I
Gesamtbericht 2023 – Teil II
Gesamtbericht 2024 – Teil I
Gesamtbericht 2024 – Teil II

Schülerbeförderung:

Beförderung Bus

Der Kyffhäuserkreis ist Träger der Schülerbeförderung für die in seinem Gebiet wohnenden Schüler. Als Träger der Schülerbeförderung hat er die Pflicht, Schüler nach Maßgabe dieser Satzung zur Schule zu befördern oder ihnen oder ihren Eltern/Personensorgeberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten.

Die Notwendigkeit der Beförderung bestimmt sich nach § 4 Abs. 4 ThürSchFG. Der Schulweg im Sinne dieser Vorschrift ist der kürzeste, verkehrsübliche und sichere Fußweg zwischen der Wohnung des Schülers und der von ihm besuchten Schule/Schulteil oder dem Unterrichtsort.

Anspruchsberechtigte nach § 4 ThürSchFG
1. – 4. Klasse -> Schulweg mind. 2 km
ab 5. Klasse -> Schulweg mind. 3 km

Beförderung Taxi

Ist für Schüler mit Behinderungen aus sonderpädagogischem Förderbedarf, Krankheit bzw. sonstigen Gründen eine Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich oder nicht zumutbar, organisiert der Kyffhäuserkreis auf Antrag der Eltern/Personensorgeberechtigten einen Schülerspezialverkehr.

Erstattung der Beförderungskosten

Die Träger der Schülerbeförderung entscheiden bei einer notwendigen Beförderung, ob sie die Schüler zur Schule befördern oder ihnen oder ihren Eltern die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg erstatten wird.
Der Landkreis erstattet Beförderungskosten für ihre Schüler auf der Grundlage der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten.

Abrechnung 11 – 13 Klasse
Seit dem 01.08.2019 entfällt die Beteiligung der Beförderungskosten für Schüler/Eltern vollständig.
Tatsächlich entstandene Kosten sind durch Vorlage der Fahrscheine nachzuweisen und werden nachträglich erstattet.
Schüler, die das berufliche Gymnasium besuchen, haben einen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung bis zum nächstgelegenen beruflichen Gymnasium ohne Berücksichtigung der Fachrichtung.

Die Erstattung für das vorangegangene Schuljahr erfolgt auf Antrag und ist bis spätestens 31.10. eines jeden Jahres für das abgelaufene Schuljahr zu stellen.

Antrag auf anteilige Beförderungskosten
Soweit die Verpflichtung des Kyffhäuserkreises als Träger der Schülerbeförderung nicht durch die Ausstellung von Schülerfahrausweisen erfüllt werden kann, erfolgt die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten.
Die Erstattungspflicht besteht gemäß § 4 Abs. 5 und 7 ThürSchFG nur für die kürzeste Wegstrecke zwischen der Wohnung des Schülers und der nächstgelegenen, aufnahmefähigen staatlichen Schule, die dem Schüler den von ihm angestrebten Schulabschluss ermöglicht, höchstens jedoch die Aufwendungen für den tatsächlichen Schulweg. Beförderungskosten müssen durch Fahrkarten belegbar sein, wenn die Erstattung nicht durch Bescheid anderweitig geregelt ist.

Die Erstattung für das vorangegangene Schuljahr ist bis spätestens 31.10. eines jeden Jahres für das abgelaufene Schuljahr zu stellen.

Abrechnung Praktikum

Fahrtkosten zum Betriebspraktikum im Kyffhäuserkreis werden in voller Höhe für die preisgünstigste Variante öffentlicher Verkehrsmittel übernommen.
Die tatsächlich entstandene Kosten sind durch Vorlage der Fahrscheine nachzuweisen. Der Schülerfahrausweis ist nach Möglichkeit zu verwenden.

Fahrtkosten zum Betriebspraktikum außerhalb des Kyffhäuserkreises werden mit maximal 25,00 € pro Woche (5,00 € pro Tag) erstattet.
Die Tatsächlich entstandene Kosten sind durch Vorlage der Fahrscheine nachzuweisen.

Ist die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmitteln auf dem Weg zum Praktikumsort nicht möglich, dann werden die Kosten für die Beförderung mit Privatkraftfahrzeugen unter Berücksichtigung der Wegstreckenentschädigung jeden gefahrenen Besetzt- und Leerkilometer (derzeit 0,17€) zum Praktikumsbeginn und –ende übernommen. Jedoch wird die Erstattung auf maximal 25,00 € pro Woche (5,00 € pro Tag) begrenzt.

Kontakt

Landratsamt Kyffhäuserkreis
Justiziariat und Wirtschaftsförderung
Markt 8
99706 Sondershausen

Telefon: 03632 / 741-107
Telefon: 03632 / 741-368
(Schülerbeförderung)
Telefax: 03632 / 741-88 368
E-Mail: sbf@kyffhaeuser.de

Öffnungszeiten

Di: 09:00 – 12:00 & 13:00 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00 Uhr

Förderung von Bürgerbusprojekten

Der Kyffhäuserkreis gewährt in Ergänzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) Zuwendungen zur Sicherung und Schaffung von ehrenamtlichen Bürgerbusprojekten.

Die Zuwendungen dienen dazu, ehrenamtlich betriebene Bürgerbusprojekte in Ergänzung zum bestehenden ÖPNV-Angebot zu ermöglichen und so die Mobilität der Menschen im Kyffhäuserkreis zu verbessern. Zugleich sollen umwelt- und klimaschädliche Emissionen sowie der motorisierte Individualverkehr verringert werden.

Kyffhäuser Rufbus

In der Saison von April bis Oktober sind die touristischen Highlights rund um das Kyffhäusergebirge bequem mit dem Kyffhäuser-Rufbus erreichbar.

Die Kyffhäuserlinie verkehrt an Wochenenden und an Feiertagen. Aufgrund der hohen Nachfrage fährt der Rufbus sowohl während der Sommerferien in Thüringen und Sachsen-Anhalt als auch an Schultagen in Thüringen in der o.g. Saison von Montag bis Freitag.

Die Rufbusfahrt muss eine Stunde vor der Abfahrtszeit telefonisch unter der 0391/5363180 angemeldet werden.

Flyer Kyffhäuser-Rufbus 2026

Kyffhäuser Radshuttle

Sie haben Lust auf eine kombinierte Bus- und Radtour?
Der „Kyffhäuser Rad-Shuttle“ (Linie 530) tourt zwischen Sondershausen und Artern jeweils von Montag bis Sonntag, sowie an Feiertagen durch die Region.
Auch die Linie 130 verkehrt zwischen Sondershausen und Mühlhausen mit angehangenem Fahrradträger, so dass einer Fahrradtour auf dem Unstrut-Werra-Radweg auch in Richtung Mühlhausen nichts im Wege steht.