Schulverwaltung
Die Schulverwaltung befasst sich mit vielfältigen Aufgabenbereichen:
- Schulorganisation
- Grundschulhorte
- Turnhallenverwaltung
- Verwaltung von Schulgebäuden einschließlich des Inhaltes
- Koordinierung Zuweisung Schüler/innen nichtdeutscher Herkunft (gemeinsam mit Schulamt Nordthüringen)
In allen Grund- und Gemeinschaftsschulen in Trägerschaft des Kyffhäuserkreises werden zur außerunterrichtlichen Betreuung und Förderung der Schüler Horte geführt. Sie verstehen sich als familienergänzende, unterrichtsbegleitende und freizeitorientierte Einrichtung, die der individuellen Entwicklung des Kindes und deren Selbstbestimmung große Bedeutung beimisst.
Gemäß § 10 Abs. 2 Thüringer Schulgesetz besteht für alle Grundschulkinder ein Anspruch auf Betreuung im Hort. Hierfür ist eine jährliche Anmeldung, die ggf. mit einer Prüfung des Familieneinkommens verbunden ist, notwendig. Alle Formulare erhalten Sie hier bzw. in den Horten und Sekretariaten der Schulen. Diese werden in der jeweiligen Schule entgegengenommen und an den Schulträger zur Bearbeitung weitergeleitet. Änderungen der Betreuungsstunden und Abmeldungen müssen bis zum 15. des laufenden Monats für den Folgemonat über die Schule eingereicht werden!
Rechtliche Grundlagen für die Hortbetreuung:
Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung (ThürHortkBVO)
Satzung über die Benutzung der Schulhorte in Trägerschaft des Kyffhäuserkreises
Gebührensatzung über die Benutzung der Schulhorte in Trägerschaft des Kyffhäuserkreises