Jobcenter Kyffhäuserkreis
Zur Beratung und Betreuung von Anliegen zum Thema Grundsicherung für Arbeitsuchende steht Ihnen das Jobcenter Kyffhäuserkreis als gemeinsame Einrichtung aus Bundesagentur für Arbeit und dem Landratsamt Kyffhäuserkreis zur Verfügung. Mit den beiden Dienststellen in Sondershausen und Artern ist das Jobcenter Kyffhäuserkreis für Sie ein bürgernaher Ansprechpartner und moderner Dienstleister.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II unterstützt Sie mit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Mit der Grundsicherung ist die Absicherung des Existenzminimums, also die Sicherung des zum Leben Notwendigen, gemeint. Bei der Berechnung der Leistungen wird eine einzelne erwerbsfähige Person oder eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft betrachtet. Die Geldleistungen hängen davon ab, was Sie zum Leben benötigen und nicht selbst aufbringen können. Arbeitslosengeld II können Sie auch dann erhalten, wenn Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben, der erzielte Verdienst aber nicht ausreichet, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie abzusichern. Die Grundsicherung trägt dazu bei, Ihre Eigenverantwortung zu stärken und dazu, dass Sie ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sind Sie im Moment arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht, unterstützen wir Sie insbesondere bei der Eingliederung in Arbeit.
Im Rahmen der Arbeitsvermittlung entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam konkrete Schritte für einen Integrationsplan, um Sie beim Überwinden von Hürden bei der Arbeitssuche und –aufnahme durch passgenaue Angebote zu unterstützen.
Für Arbeitgeber halten wir individuelle Lösungen und Unterstützungsmöglichkeiten parat. Mit Marktkompetenz, finanziellen Leistungen und Vermittlung nach Maß.