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Im Nachfolgenden finden Sie Informationen zu den Aufgaben des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes, des Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienstes sowie genauere Hinweise zu den Einschulungsuntersuchungen.

Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Zu den Aufgaben des Kinder- und Jugendärztlichen Diensts gehören:

  • Erfassung und Prävention von Gesundheitsstörungen bei Kindern und Jugendlichen von 0- 18 Jahren
  • Früherkennung von Entwicklungsstörungen
  • Einleitung von Frühförderungsmaßnahmen (bei geistiger, seelischer und/oder körperlicher Gesundheitsstörung), Eingliederungshilfe- Gutachtern
  • Beratung bei Entwicklungsstörungen in der Pubertät
  • Reihenuntersuchungen (Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten, Einschulungsuntersuchungen)
  • Beratung bei Leistungs- und Verhaltensstörungen im Schulalter
  • Beratung bei Erziehungsproblematik
  • Beratung bei Übergewicht und Essstörungen im Kindes- und Jugendalter
  • Impfberatung
  • Beratung zur Suchtprävention
  • Einschätzung der Schulsporttauglichkeit
  • Schülerbeförderung

Kontakt

Hauptgeschäftsstelle Sondershausen
Gesundheitsamt
Edmund-König-Straße 7
99706 Sondershausen

Telefon: 03632 / 741-481 oder -496
Fax: 03632 / 741-88471
E-Mail: gsa@kyffhaeuser.de

Außenstelle Artern
Gesundheitsamt
Straße der Jugend 8
06556 Artern

Telefon: 03632/ 741 -948 oder -946
Fax: 03632/ 741 -88471
E-Mail: gsa@kyffhaeuser.de

Öffnungszeiten

Dienstag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr

Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst

Zu den Aufgaben des Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienstes gehören:

  • Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen und Kariesprophylaxe in Schulen und Kitas
  • Beratung über Zahngesundheit
  • Epidemiologie und Gesundheitsberichterstattung

Kontakt

Gesundheitsamt
Frau Dr. Jana Andreeva
Edmund-König-Straße  7
99706 Sondershausen

Telefon: 03632 / 741 -485
Fax: 03632 / 741 -88471
E-Mail:  j.andreeva@kyffhaeuser.de

Sprechzeiten

Dienstag:        13:00 Uhr – 17:00 Uhr

Einschulungsuntersuchungen

Alle Kinder, die bis einschließlich 1. August eines Jahres sechs Jahre alt sind, werden mit dem 1. August desselben Jahres schulpflichtig. Gleiches gilt für Kinder die im Vorjahr zurückgestellt wurden und Kinder die auf Wunsch der Eltern vorzeitig eingeschult werden sollen. Im Gesundheitsamt erfolgt die ärztliche Untersuchung der Kinder vor der Einschulung. Kinder sind zur Teilnahme an den Einschulungsuntersuchungen verpflichtet.

Ein schulpflichtiges Kind kann im Ausnahmefall auf Antrag der Eltern einmal für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden, wenn aufgrund einer medizinischen Indikation die Voraussetzungen für ein erfolgreiches schulisches Lernen noch nicht gegeben sind. Die Entscheidung trifft der Schulleiter insbesondere auf der Grundlage der schulärztlichen Untersuchung.

Inhalt der Untersuchung

  • körperliche Untersuchung
  • Erfassung metrischer Daten (Körpergröße, -gewicht, Blutdruck)
  • Seh- und Hörtest
  • Überprüfung des Impfstandes
  • spielerische Erfassung schulrelevanter Bereiche (z.B. Motorik)

Konsequenzen

  • Information der Eltern/Sorgeberechtigten über abklärungsbedürftige medizinische Befunde (ggf. entsprechende Überweisung)
  • Erfassung/Beurteilung des Impfstandes nach STIKO
  • Beratung hinsichtlich ggf. notwendiger Fördermaßnahmen
  • Information des Schulleiters über schulrelevante Befunde nach schriftlicher Zustimmung der Eltern

Benötigte Dokumente

  • Gelbes Untersuchungsheft
  • Impfausweis
  • falls vorhanden Hilfsmittel (Brille o.ä.)

Rechtsgrundlagen

  • § 55 Schulgesundheitspflege – Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
  • § 57 Datenschutz – Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
  • § 18 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
  • § 119 Anmeldung zum Besuch der Grundschule – Thüringer Schulordnung (ThürSchulO)
  • § 120 Feststellung zur Entwicklung – Thüringer Schulordnung (ThürSchulO)Thüringer Verordnung über die Schulgesundheitspflege (ThürSchulgespflVO) in jeweils aktueller Fassung

Kontakt

Gesundheitsamt
Zahnärztlicher- und Jugendärztlicher Dienst
Dr. Jana Andreeva
Edmund-König-Straße  7
99706 Sondershausen

Tel.: 03632 / 741 -485
Fax: 03632 / 741 -88471
E- Mail: j.andreeva@kyffhaeuser.de

Sprechzeiten

Dienstag: 13:00 Uhr – 17:00 Uhr

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