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Körperliche, seelische und geistige Beeinträchtigungen oder Sinnesbehinderungen können unsere Teilhabe an der Gesellschaft stark einschränken. Um dieses Missverhältnis auszugleichen sind besondere Regelungen im Schwerbehindertenrecht, als Teilgebiet des Behindertenrechts verankert. Ziel ist die Selbstbestimmung schwerbehinderter Menschen sowie deren gleichberechtigter Teilhabe am Leben in unserer Gesellschaft zu fördern.

Welche Regelungen finden Sie im Schwerbehindertenrecht?

Das Schwerbehindertenrecht ist unter dem Referat Soziales angesiedelt und enthält folgende Regelungen:

  1. Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen

    Feststellungen über das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung (GdB)
    Feststellungen von Merkzeichen für besondere Nachteilsausgleiche
    Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen
    Schwerbehinderung – Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen
    Schwerbehindertenangelegenheiten
    schwerbehinderte Menschen: Beförderung im Nah- und Fernverkehr
    Behindertenberatung

  2. Sinnesbehindertengeld nach dem Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz

Nutzen Sie die Hinweise & Formulare auf der rechten Seite zur weiteren Information. Gern stehen wir Ihnen auch persönlich zu den angegebenen Öffnungszeiten, telefonisch oder per E-Mail beratend zur Seite.

Unter dem Referat Soziales können Sie sich außerdem zur Sozial- und Eingliederungshilfe informieren.

Kontakt

Landratsamt Kyffhäuserkreis
Jugend- und Sozialamt
Schwerbehindertenrecht
Markt 8
99706 Sondershausen

Telefon: 03632 / 741-561
Telefax: 03632 / 741-88500
E-Mail: sbr@kyffhaeuser.de

Öffnungszeiten

Sprechzeiten Sondershausen
Mo: geschlossen
Di: 09:00 – 12:00 & 13:00 – 18:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00 Uhr
Fr: geschlossen

Sprechzeiten Artern
Mo: 08:00 – 15:00 Uhr
Mi: 08:00 – 13:00 Uhr

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