Familienförderung- und -unterstützung im Kyffhäuserkreis
In dem Bereich Familienförderung und -unterstützung finden Sie verschiedene Projekte und Unterstützungsmöglichkeiten für Familien im Kyffhäuserkreis. Klicken Sie die nachstehenden Reiter an, um mehr Informationen zu bekommen.
„AGATHE“ steht für Älter werden in der Gemeinschaft – Thüringer Initiative gegen Einsamkeit des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF). Die Unterstützung durch geeignete Initiativen und Maßnahmen soll ein gelingendes Altern in Sinne eines selbst bestimmten, würdevollen und möglichst gesunden Altwerdens in vertrauter Umgebung fördern. Ziel hierbei ist es, die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen in Thüringen zu stärken und so deren Lebensqualität zu verbessern.
AGATHE soll den bestehenden Bedarf nach einem niedrigschwelligen Beratungs-, Informations- und Weitervermittlungsangebot für ältere Menschen in der Nacherwerbsphase, durch den Einsatz von ausgebildeten AGATHE-Berater*innen decken. Vorrangige Zielgruppe sind Senior*innen, die alleine im eigenen Haushalt leben.
Die AGATHE-Berater*innen agieren mit dem Ziel, die Selbstständigkeit von älteren bzw. alten Menschen möglichst lange zu erhalten. Ihnen sollen Angebote für die gesellschaftliche Teilhabe unterbreitet werden, welche die Pflegebedürftigkeit durch passgenaue Intervention hinauszögert oder bestenfalls vermeidet. Es sollen gezielt Informationen über das Beratungs- und Hilfesystem vor Ort weitergereicht werden, so dass sich (wieder) ein Netzwerk rund um die betroffene Person entwickeln kann. Durch die Verbindung von sozialarbeiterischer und pflegerischer Perspektive entsteht ein pflegepräventiver niedrigschwelliger Ansatz für „gesundes Altern“ in der Gemeinschaft.
„AGATHE“ knüpft dabei an bestehende Strukturen vor Ort wie bspw. Pflegestützpunkte, Besuchsdienste, Quartiersmanagement, ehrenamtliche Netzwerke, etc. an. Es ist ausdrücklich vorgesehen, dass Kooperationen und Synergien entstehen, die dem Ziel von „AGATHE“ dienen und im Sinne der Zielgruppe sind.
Im Kyffhäuserkreis wird das „AGATHE“-Projekt seit September 2021 umgesetzt.
Kontakt
Landratsamt Kyffhäuserkreis
Dezernat für Soziales, Jugend, Gesundheit und Arbeit
Koordinationsstelle „AGATHE“
Markt 8
99706 Sondershausen
Telefon: 03632 / 741-642 (Sekretariat Referat Jugend)
E-Mail: jus@kyffhaeuser.de
Seit dem 01.06.2015 ist der Kyffhäuserkreis zertifizierter “Familiengerechter Landkreis“.
In einem Audit prüfte der Verein Familiengerechte Kommune e. V. Bochum die familiengerechte Profilentwicklung im Landkreis. Damit war der Kreis der erste im gesamten Bundesgebiet, welcher das Qualitätssiegel tragen konnte.
Der Kyffhäuserkreis versteht sich als familienfreundlicher Kreis für alle Generationen. Familie ist zentraler Ort, in dem Lebenschancen entstehen, ein emotionaler Schutzraum gegeben ist und Bindungsfähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten entstehen.
Seniorinnen und Senioren sind alle Personen ab 60 Jahre. Hierbei wird der Blick insbesondere auf Personen mit besonderem Hilfebedarf und Personen die noch im Erwerbsleben stehen, gerichtet.
Familie existiert in verschiedenen Formen und Lebensmodellen, in unterschiedlichen Generationen. Familie kann auch ohne Kinder gelebt werden.
Mit dem Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ bietet der Freistaat Thüringen seinen Landkreisen und kreisfreien Städten die Möglichkeit vor Ort eigene Familienfördermaßnahmen zu ergreifen. Im Vorfeld der Umsetzung des Programmes wurde durch das Landratsamt Kyffhäuserkreis eine Planung möglicher Maßnahmen durchgeführt, um ggf. Bedarfe vor Ort zu analysieren. Es galt den demografischen Veränderungen, gerade in den Gebieten mit einer sehr geringen Bevölkerungsdichte, Rechnung zu tragen. So wurde das Konzept Dorfkümmerer aufgegriffen und in einer ersten Testphase im Kyffhäuserland ausprobiert. Zum 01.07.2018 nahm dort die erste Dorfkümmerin ihrer Arbeit auf.
Ziele
Unterstützungsangebote bei Dingen des täglichen Bedarfes entwickeln
Dabei kann es sich um die Organisation von Fahrten zum Einkaufen, zum Friseur, zu Arztbesuchen, oder Ähnlichem handeln. Zukunftsperspektivisch wäre der Aufbau eines Netzwerkes aus Ehrenamtlichen bzw. Die Vermittlung von Taxiunternehmen empfehlenswert, um möglichst vielen älteren Menschen Mobilität zu ermöglichen.
Unterstützungsangebote bei Behördengängen entwickeln
Der Dorfkümmerer sollte es zu seinen Aufgaben machen, die Menschen in seinem Arbeitsumfeld bei Bedarf bei behördlichen Angelegenheiten zu unterstützen. Diese Unterstützung kann von der Organisation eines Behördenganges (Fahrdienst) bis zur Assistenz bei bestimmten Antragsstellungen reichen.
Vernetzung von Menschen innerhalb der Dorfgemeinschaft
Der Dorfkümmerer kann durch gezielte Vernetzungsarbeit im Dorf bei Bedarf Hilfen vermitteln. Diese können vom Baumschnitt bis zu kleineren handwerklichen Tätigkeiten reichen. So könnte beispielsweise ein „Ich biete Hilfe bei…-Brett“ entstehen und die Dorfgemeinschaft und das Miteinander im Dorf gestärkt werden.
Organisation von (kulturellen) Veranstaltungen vor Ort
Hierbei ist vor allem die ältere Generation mit ihren Bedürfnissen in den Blick zu nehmen. Bei den Veranstaltungen kann es sich sowohl um Organisation eines Kaffeenachmittages, als auch um die Organisation eines kulturellen Höhepunktes im Dorfgeschehen handeln.
Netzwerkarbeit mit Vertretern vor Ort
Gruppen und Vereine können gemeinsam mit den Dorfkümmerer Unterstützungsangebote in den Gemeinden entwickeln. Oft verfügen Vereine über Räumlichkeiten, die für diese Veranstaltungen genutzt werden können bzw. beschäftigen sich mit Themen, die für die gesamte Dorfgemeinschaft von Interesse sein könnte.
Individuelle Bedarfsanalyse
In jeder Gemeinde bzw. in jedem Dorf gibt es unterschiedliche Lebensbedingungen. Das Ziel des Dorfkümmerers sollte es sein, die speziellen Bedarfe vor Ort zu ermitteln und für seinen Arbeitsbereich entsprechende Angebote zu schaffen. Das kann zum Beispiel die Organisation einer Einkaufsmöglichkeit bzw. eines Treffpunktes sein.
Kontakt
Landratsamt Kyffhäuserkreis
Dezernat für Soziales, Jugend, Gesundheit und Arbeit
Koordinationsstelle „Dorfkümmerer“
Markt 8
99706 Sondershausen
Sie suchen eine Kindertagesstätte, familienfreundliche Orte, den Arzt in Ihre Nähe oder eine Beratungsstelle?
Dann besuchen sie den Familienkompass und finden, was Sie interessiert – in Ihrer Region.
Wir wollen, dass Sie passende Suchergebnisse bekommen. Deshalb haben wir Ihnen unser Angebot nach Themenbereichen gegliedert – z.B. Kinderbetreuung, Arbeitswelt, Ausbildung & Beruf, Begleitung, Hilfe, Betreuung, Beratung und Information.
Der „Kyffikus“ ist ein Angebot für Familien im Kyffhäuserkreis. Sie finden in der 4. Auflage zahlreiche Kultur- und Freizeitangebote in- und außerhalb des Kyffhäuserkreises. Dank unserer Angebotspartner gibt es auf alle Angebote eine für Familien bestimmte Vergünstigung. Der Kyffikus ist kostenfrei und wird über die Kindergärten, Grundschulen und sozialen Einrichtungen im Kyffhäuserkreis verteilt.
Erstmalig ist der neue Familienpass („Kyffikus 2023/2024“) über einen Zeitraum von 2 Jahren gültig, damit den Familien genügend Zeit bleibt, die zahlreichen Angebote in Anspruch zu nehmen.
Wer kann den „Kyffikus“ nutzen?
Den Pass können Familien aus dem Kyffhäuserkreis nutzen, die Kinder im Alter zwischen 0 und 18 Jahren haben. Ein Angebot kann dabei auch für mehrere Kinder und/oder Elternteile gelten. Bitte schauen Sie dabei immer genau auf das Angebot.
Wie nutze ich den „Kyffikus“?
Sie können pro Familie immer nur einen Pass nutzen. Bitte tragen Sie dazu auf der Seite 1 Ihren Namen ein. Jeweils rechts auf den Angebotsseiten finden Sie den Rabatt oder die Veranstaltung.
Nehmen Sie den Familienpass mit und trennen den Coupon erst an der Kasse im Beisein des Verkaufspersonals heraus. Bei Mehrfachangeboten (1-2-3-4) trennen Sie den Coupon nicht heraus, sondern lassen bitte das genutzte Angebot entsprechend kennzeichnen oder durchstreichen. So haben Sie die Möglichkeit alle Angebote zu nutzen.
Die Abstimmung dazu findet mit vielseitigen Akteuren im Landkreis statt.
Es gibt ein offenes Antragsverfahren.
Wer kann einen Antrag stellen?
Gemeinnützige Träger und Verbände der Wohlfahrtspflege, kirchliche Träger, kreisangehörige Städte und Gemeinden, Initiativen und gemeinnützige Vereine
Welche Maßnahmen werden bevorzugt gefördert?
Der Angebots- und Maßnahmenkatalog (hier finden Sie die Verlinkung zum Dokument) beschreibt die förderfähigen Projektideen. Über diese beschriebenen Maßnahmen hinaus, ist es darüber hinaus im Einzelfall möglich, Projektförderung zu erhalten. Sprechen Sie dazu mit den Verantwortlichen.
Wo stelle ich einen Antrag?
Landratsamt Kyffhäuserkreis
Jugend- und Sozialamt
Landesprogramm Familie
Markt 8
99706 Sondershausen
Sie haben eine Projektidee aber können diese Idee noch nicht in einen konkreten Antrag formulieren…
Kommen Sie zu uns und wir konkretisieren Ihr Anliegen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin per Telefon und Email mit uns.
Zielgruppe: Erwerbsfähige, arbeitslose Personen aus Familien mit Kindern, bzw. Alleinerziehende mit Förder- und Unterstützungsbedarf bei der sozialen und beruflichen Eingliederung
Laufzeit: 01.01.2015 – 30.06.2022
Region: Landkreis
Finanzierung: ESF Thüringen, Freistaat Thüringen
Zugang: Jobcenter, Jugend- und Sozialamt, Netzwerkpartner, eigeninitiativ
TIZIAN beschreibt die „Thüringer Initiative zur Integration und Arbeitsbekämpfung – Nachhaltig“. Jugendberufshilfe Thüringen e.V. setzt das Projekt in enger Zusammenarbeit mit dem Jobcenter sowie Jugend- und Sozialamt Kyffhäuserkreis um. Schwerpunkt ist die Entwicklung und Initiierung von ganzheitlichen, individuell passgenauen Unterstützungs- und Eingliederungsstrategien für Familien bzw. Alleinerziehende und deren Kinder, die auf Grund multipler persönlicher Problemlagen von dauerhafter sozialer sowie beruflicher Ausgrenzung bedroht sind. Mittels individueller Integrationsbegleitung und aufsuchend-begleitender Aktivitäten sowie die Aktivierung individueller Förder-, Unterstützungs- und Bildungsangebote werden alle Familienmitglieder in der Entwicklung von Selbst-, Alltags- sowie Familienkompetenzen gestärkt. Erwerbsfähige Personen werden schrittweise an den Übergang in Qualifizierung bzw. Arbeitsmarkt herangeführt. Ziele sind die dauerhafte Eingliederung der Familien in bestehende Förder- und Unterstützungsstrukturen, nachhaltige Gesellschafts- und Bildungsbeteiligung der Kinder sowie Stärkung der Erwerbsfähigkeit der Eltern als Voraussetzung für die Reduzierung von Familien- und Kinderarmut.
Team und Kontaktdaten:
Standort Bad Frankenhausen
Erfurter Straße 45
06567 Bad Frankenhausen
Fax: 034671 56711
Dieser Modus ermöglicht es Menschen mit Epilepsie, die Website sicher zu nutzen, indem das Risiko von Anfällen, die durch blinkende oder blinkende Animationen und riskante Farbkombinationen entstehen, eliminiert wird.
Sehbehinderter Modus
Verbessert die Visuellen der Website
Dieser Modus passt die Website für die Bequemlichkeit von Benutzern mit Sehbehinderungen wie Degrading Eyesight, Tunnel Vision, Cataract, Glaucoma und andere.
Kognitiver Behinderungsmodus
Hilft, sich auf bestimmte Inhalte zu konzentrieren
Dieser Modus bietet verschiedene Hilfsoptionen, um Benutzern mit kognitiven Beeinträchtigungen wie Dyslexie, Autismus, CVA und anderen zu helfen, sich leichter auf die wesentlichen Elemente der Website zu konzentrieren.
ADHS-freundlicher Modus
Reduziert Ablenkungen und verbessert den Fokus
Dieser Modus hilft Benutzern mit ADHS und Neuroentwicklungsstörungen zu lesen, zu durchsuchen, und konzentrieren sich auf die wichtigsten Website-Elemente leichter bei gleichzeitiger deutlich reduzierender Ablenkungen.
Blinditätsmodus
Ermöglicht die Verwendung der Website mit Ihrem Screenreader
In diesem Modus wird die Website so konfiguriert, dass sie mit Bildschirmlesern wie JAWS, NVDA, VoiceOver und TalkBack kompatibel ist. Ein Screenreader ist eine Software für blinde Benutzer, die auf einem Computer und Smartphone installiert ist, und Websites müssen mit ihm kompatibel sein.
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Rechtliche GrundlagenDiese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des Landratsamtes Kyffhäuserkreis – unter: https://www.kyffhaeuser.de/kyf/index.php
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus:
dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Thür BarrWebG)
der Thüringer Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBITVO)
der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0)
den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0
der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
Als öffentliche Verwaltung bemühen wir uns, unsere Website barrierefrei zugänglich zu machen.
Noch bestehende Mängel und fehlende Optimierungen
Unsere Website wurde bisher noch nicht durch Dritte auf Barrierefreiheit getestet. Aufgrund eigener Überprüfung ist die Website mit dem oben Genannten teilweise zu vereinbaren. Die Anforderungen sind somit noch nicht vollständig erfüllt und es müssen weitere Maßnahmen zur Einhaltung ergriffen werden.
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Die genannten Inhalte werden momentan auf eine mögliche Umsetzung geprüft. Die Website https://www.kyffhaeuser.de verfügt über keine leichte Sprache oder Angebote in Gebärdensprache. Es wird geprüft inwiefern eine Aufnahme dieser Angebote möglich ist. Für eine bessere Verständlichkeit werden Abkürzungen weitestgehend umgangen. Des Weiteren wird an einer Skalierbarkeit der Website gearbeitet. Der Webauftritt des Landratsamtes Kyffhäuserkreis ist sehr umfangreich. Fehler können nicht immer vermieden werden. Teilweise sind ältere Dokumente noch nicht an die Anforderungen der Barrierefreiheit angepasst.
Feedback und Kontaktangaben
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Für Ihre Rückmeldung sowie alle weiteren Informationen melden Sie sich bei uns.
Landratsamt Kyffhäuserkreis
Lea Juliane Weißenborn-Krüger
Markt 8
99706 Sondershausen
Telefon: 03632 / 741 319
E-Mail: l.weissenborn-krueger@kyffhaeuser.de
Durchsetzungsverfahren
Haben Sie auch nach einer Kontaktaufnahme mit dem oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden?
In diesem Fall wenden Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen. Diese hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren sowie zu den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter nachfolgendem Verweis.
Der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen
Joachim Leibiger
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt
Telefon: 0361 573 811 741
E-Mail: vz_bmb@tmasgff.thueringen.de