Jugendschutz im Kyffhäuserkreis
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Die Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Kyffhäuserkreis sind als gesetzliche Vorschriften im § 14 SGB VIII definiert.
Es sollen Angebote unterbreitet werden, die zum einen junge Menschen dazu befähigen, kritisch, entscheidungsfähig und eigenverantwortlich zu handeln. Zum anderen sollen auch Eltern und Erziehungsberechtigten Angebote unterbreitet werden, die diese befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
Im Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetz wird der Schutz von Kindern und Jugendlichen als Aufgabe dem Jugendamt in „Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Jugendhilfe und anderen Behörden, Einrichtungen und Stellen“ (§ 20 Abs. 5 ThürKJHAG) zugeschrieben. Demnach sollen auf die besondere Gefährdung Minderjähriger hingewiesen sowie die Jugendschutzmaßnahmen angeregt, unterstützt und durchgeführt werden.
Schwerpunkte des Kinder- & Jugendschutzes im Kyffhäuserkreis:
- Aufklärung und Information u. a. zu den Themen Gewalt, Umgang mit Aggressionen und Konflikten (auch sexuelle Gewalt), Alkohol- und Drogenkonsum, Jugendmedien
- Beratung und Fortbildung von Fachkräften aus Einrichtungen der Jugendhilfe und angrenzenden Professionen
- Initiierung bzw. Unterstützung von Projekten zu Themen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
Zusätzliche Aufgaben des Kinder- & Jugendschutzes im Kyffhäuserkreis:
Überprüfung Einhaltung des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder
- Koordinierung Runde Tische „Prävention Kinderschutz und Kindeswohl“
- Planung von Veranstaltungen zum Kinderschutz
Zielgruppe:
Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Eltern, Erziehungsberechtigte, MitarbeiterInnen in Jugendhilfeeinrichtungen, Interessierte