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Kindertagesstätten im Kyffhäuserkreis

Hier finden Sie Informationen zu dem Bereich Kindertagesstätten im Kyffhäuserkreis. Klicken Sie einfach die nachfolgenden Klappfelder an.

Fachberatung für Kindertageseinrichtungen im Kyffhäuserkreis: Beratung - Begleitung – Vernetzung

Was versteht man unter Fachberatung für Kindertageseinrichtungen?

Im Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) wird im § 11 die Fachberatung geregelt. Die Fachberatung ist für Träger, Leiter*innen und pädagogische Fachkräfte sowie Eltern und deren Vertretung von Kindertageseinrichtungen gleichermaßen Ansprechpartner. Sie ist kostenfrei und trägerunabhängig und bietet eine mobile Unterstützung im sozialen Umfeld des Kindes vor Ort an.

Was leistet die Fachberatung?

Fachberatung leitet Entwicklungs-, Veränderungs- und Reflexionsprozesse der Kindertagesbetreuung ein und an, erarbeitet das notwendige Fachwissen mit den Pädagog*innen und unterstützt das gesamte Team bei der Umsetzung in der Praxis. Unterschiedliche Konzeptionen werden so im laufenden Prozess überarbeitet und weiterentwickelt. Sie trägt zu einer ganzheitlichen Qualitätsentwicklung der frühkindlichen Bildung im Kyffhäuserkreis bei.

Fachberatung für die Kindertagespflege im Kyffhäuserkreis: Beratung - Vermittlung - Vernetzung

Was versteht man unter der Fachberatung für die Kindertagespflege?

Im Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) wird im § 11 die Fachberatung für die Kindertagespflege beschrieben. Die Fachberatung ist für anerkannte Kindertagespflegepersonen, für Eltern sowie für interessierte Bürger*innen, welche sich für die Tätigkeit der Kindertagespflege interessieren, gleichermaßen Ansprechpartner. Sie ist kostenfrei und trägerunabhängig und bietet eine mobile Unterstützung vor Ort an.

Was leistet die Fachberatung im Bereich Kindertagespflege?

Die Fachberatung ist für die Qualitätsentwicklung in der Kindertagespflege und damit verbunden für die Beratung, Begleitung, Fortbildung, Vernetzung, Vermittlung und die Zulassung von Kindertagespflegepersonen zuständig.
Mit Ihren Fragen rund um das Thema Kindertagespflege können Sie sich gern an die zuständige Fachberatung wenden.

Angebote für Kinder mit besonderem Förderbedarf nach § 8 Abs. 3 ThürKigaG

Vor dem Hintergrund, dass jedes Kind in seiner Entwicklung unterschiedlich ist und ein Recht auf entwicklungsunterstützende Betreuung hat, agiert die heilpädagogische Fachkraft der Kita-Fachberatung im Rahmen der präventiven Entwicklungsunterstützung für alle Kindertagesstätten, Kindertagespflegepersonen und Eltern im Kyffhäuserkreis. Entsprechend der vielfältigen und individuellen Bedürfnisse der Kinder von 0 bis 6 Jahren soll eine Förderung und Unterstützung anhand der vorhandenen Kompetenzen und Bedarfe initiiert werden.

Wann entsteht ein Förderbedarf?

Wird bei einem Kind trotz individueller Förderung durch das Fachpersonal der Einrichtung ein besonderer Förderbedarf festgestellt, besteht für die Erzieher/innen, insbesondere den/die Leiter/in, aber auch die Eltern, die Möglichkeit, diese Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen.

Welche Leistungen umfasst die präventive Entwicklungsunterstützung?

Die präventive Entwicklungsunterstützung umfasst als niederschwelliges und mobiles Angebot folgende Elemente:
• Beratung und Unterstützung von Erzieher/innen und Eltern,
• Erarbeitung der individuellen Kompetenzen und Bedürfnisse des Kindes und der Familie,
• schnelle, unkomplizierte Hilfe bei der Entwicklung von Handlungsstrategien und Konzepten zur Unterstützung von Kindern mit besonderem Förderbedarf,
• individuelle, bedürfnisorientierte Unterstützung und Förderung des Kindes in Form von Einzelfall- und Kleingruppenarbeit.

Ziel & Zielgruppen der präventiven Beratung

Das grundlegende Ziel der präventiven Beratung ist eine vertrauliche und partnerschaftliche Beratung und Unterstützung mit dem Fokus auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes und der Bezugspersonen.

Zielgruppen sind:
• Kinder, die einer besonderen Förderung bedürfen ohne behindert oder von Behinderung bedroht zu sein und die keinen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben
• Eltern und Sorgeberechtigte
• Tagespflegepersonen (Tagesmütter/-väter)
• pädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten

Wie geht es weiter bei Feststellung eines Beratungsbedarfes?

Bei Feststellung eines entsprechenden Beratungsbedarfes ist die Anforderung der präventiven Entwicklungsunterstützung anhand eines Antrages durch die Kindertagesstätte gemeinsam mit den Eltern möglich. Der Antrag liegt den Kitas vor oder kann auch von Eltern im Jugend- und Sozialamt, Bereich Fachberatung der Kindertagesstätten, angefordert werden. Die präventive Entwicklungsunterstützung erfolgt zeitnah, unkompliziert und wohnortnah. Das landkreisweite Beratungsangebot ist kostenfrei, trägerunabhängig und bietet eine mobile Unterstützung im sozialen Umfeld des Kindes an. Es besteht eine enge Vernetzung mit der Eingliederungshilfe nach SGB XII.

ElternchanceN – Mit Elternbegleitung Familien stärken

Gefördert durch:
BMFSFJ_Logo

 

 

 

Das Projekt „ElternChanceN im Kyffhäuserkreis“ wird im Rahmen des Programms „ElternChanceN- Mit Elternbegleitung Familien stärken“ durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und durch die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.

Ziel

Familie ist der erste und wichtigste Bildungsort für Kinder. Eine frühzeitige Förderung aller Kinder verbessert und sichert nachhaltig die Bildungs- und Teilhabechancen.

Im Rahmen des Projektes werden Angebote der kindlichen Entwicklungsförderung für Familien initiiert und/oder ausgebaut, die Eltern und Kinder niedrigschwellig unterstützen und bestärken. Das ESF Plus -Bundesprogramm „ElternChanceN – Mit Elternbegleitung Familien stärken“ festigt und verstärkt die Strukturen der Elternbegleitung vor Ort. Es sollen Bausteine gelingender Elternzusammenarbeit- und -begleitung in der (frühen) Kindheit erstellt und in der Region umgesetzt werden.

Die Angebote werden von qualifizierten Elternbegleiter*innen vor Ort umgesetzt. Sie stärken die Ressourcen der Eltern und bieten Hilfestellung sowie Beratung bei der Erziehung und Bildungswegbegleitung ihrer Kinder.

Im Kyffhäuserkreis liegt der Fokus auf:

  • digitalisierter Elternarbeit,
  • niederschwelliger sozialraumbezogener Eltern- und Familienbildungsangebote sowie
  • verbesserter Übergangsgestaltunggestaltung Kita- Grundschule/ Hort

Die (neu) entwickelten Methoden zur vielfältigen gelingenden Elternarbeit sollen hierbei in bestehende Strukturen und Angebote (z.B. im Rahmen der Angebote der Kita- Fachberatung) implementiert und auf weitere Einrichtungen übertragen werden. Ein „Methoden-Koffer“/ ein Portfolio an möglichen Elementen gelingender Elternarbeit soll entstehen.

Koordinierung und Umsetzung

Das Projekt hat eine Laufzeit vom 01.09.2022-31.05.2025. Die Koordinierung des Programms ist im Dezernat für Soziales, Jugend, Gesundheit und Arbeit des Landratsamtes Kyffhäuserkreis angesiedelt. Folgende zwei Kindertagesstätten im Kyffhäuserkreis sind Pilotstandorte:

  • Kita „Magdalene“ Artern
  • Kita „Arche Noah II“ Großfurra

Weitere Informationen finden Sie unter: https://elternchancen.de/

Kontaktdaten

Bei Fragen zum Programm wenden Sie sich gern an:

Landratsamt Kyffhäuserkreis
Dezernat für Soziales, Jugend, Gesundheit und Arbeit
Jugend- und Sozialamt
Markt 8
99706 Sondershausen

Telefon: 03632 /741-642 (Sekretariat Referat Jugend)
Fax: 03632 / 741-88561
E-Mail: jus@kyffhaeuser.de

Kontakt

Jugend- und Sozialamt
Referat Jugend
Markt 8
99706 Sondershausen

Telefon: 03632 / 741-642 (Sekretariat Referat Jugend)
Fax: 03632 / 74188561
E-Mail: jus@kyffhaeuser.de

Bedarfsplan zur KindertagesbetreuungÜbersicht der Kindertagesstätten im Landkreis
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