Immer dann, wenn amtliche Dokumente nicht ordentlich zugestellt werden können, erfolgt die Zustellung, unter den Voraussetzungen des § 10 VwZG, mittels öffentlicher Bekanntmachung.

Bisher wurden öffentliche Bekanntmachungen in Papierform im Foyer des Landratsamtes Kyffhäuserkreis ausgehängt. Ab 07.09.2026 erfolgen öffentliche Bekanntmachungen ausschließlich digital über unsere Internetseite www.kyffhaeuser.de.