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Nachfolgend erhalten Sie einige Informationen zum Themengebiet der Schulverwaltung. Indem Sie die für Sie relevanten Schlagwörter anklicken, öffnen sich die Felder und Sie erhalten mehr Informationen dazu.

Wir werden hier noch einige Erweiterungen vornehmen. Natürlich steht unser Schulverwaltungsamt auch gern für Rückfragen zur Verfügung. Kontaktdaten und Öffnungszeiten finden Sie auf der rechten Seite.

Allgemeinbildende Schulen

Schule eröffnet persönliche und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und trägt so erheblich zur Lebens- und Arbeitszufriedenheit von Menschen bei. Schule ist dabei sowohl Lern- als auch Lebensort. Hier werden Kompetenzen erworben, Werte vermittelt, soziales Miteinander geübt und nicht zuletzt Freundschaften geschlossen.

Um diesen ganzheitlichen Anforderungen gerecht zu werden, bietet das Thüringer Schulsystem eine Vielfalt an Schularten und setzt auf die Durchlässigkeit der einzelnen Bildungsgänge.

Das Thüringer Schulsystem umfasst die Schularten:

Gemeinschaftsschule – Klassenstufen 1 bis 12

  • längeres gemeinsames Lernen bis mindestens Klassenstufe 8
  • ab Klassenstufe 9 abschlussbezogenes Lernen
  • Hauptschulabschluss / Qualifizierender Hautschulabschluss nach Klassenstufe 9
  • Realschulabschluss nach Klassenstufe 10
  • Abitur nach Klassenstufe 12
  • Übertritt zur Gemeinschaftsschule jederzeit möglich

Grundschule – Klassenstufen 1 bis 4

  • Übertritt zur Regelschule, zum Gymnasium, zur Gemeinschaftsschule und Gesamtschule nach Klassenstufe 4

Regelschule – Klassenstufen 5 bis 10

  • Hauptschulabschluss / Qualifizierender Hauptschulabschluss nach Klassenstufe 9
  • Übergang zur berufsbildenden Schule
  • Realschulabschluss nach Klassenstufe 10
  • Übergang zur berufsbildenden Schule oder zur gymnasialen Oberstufe an Gymnasien, Gemeinschaftsschulen und Gesamtschulen

Gymnasium – Klassenstufen 5 bis 12

  • Abitur nach Klassenstufe 12
  • mit Versetzung in Klassenstufe 11 Realschulabschluss
  • mit Versetzung in Klassenstufe 10 Hauptschulabschluss

Gesamtschule – Klassenstufen 5 bis 10/13

  • Hauptschulabschluss, Qualifizierender Hauptschulabschluss nach Klassenstufe 9
  • Realschulabschluss nach Klassenstufe 10
  • Abitur nach gymnasialer Oberstufe

Förderschule – Klassenstufen förderspezifisch

  • Abschlüsse (in Abhängigkeit vom besuchten Bildungsgang)
  • Bildungsgang zur individuellen Lebensbewältigung
  • Abschlusszeugnis nach 12 Schulbesuchsjahren
  • Bildungsgang zur Lernfördeung
  • Abschlusszeugnis nach Abschluss der Klassenstufe 9
  • dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss (nach Abschluss der freiwilligen Klassenstufe 10)
  • Bildungsgang der Regelschule
  • Hauptschulabschluss nach Abschluss der Klassenstufe 9 Qualifizierender Hauptschulabschluss (nach erfolgreicher Teilnahme an den entsprechenden Prüfungen)
  • Realschulabschluss (nach erfolgreicher Teilnahme an en entsprechenden Prüfungen)

Berufsbildende Schule – Klassenstufen bis 14

  • Klassenstufen bis 14
  • Berufsschulabschluss
  • Hauptschulabschluss
  • Realschulabschluss
  • Fachschulabschluss
  • Fachhochschulreife
  • Abitur nach gymnasialer Oberstufe

Kolleg – Bewerberinnen und Bewerber, die am 1. August des Aufnahmejahrs das 19. Lebensjahr vollendet haben

  • Abitur (Allgemeine Hochschulreife)
  • schulischer Teil der Fachhochschulreife

Archive

Die in Thüringen existierenden Kreisarchive gehen auf die Zentralisierung und die Verstaatlichung des Archivwesens in der DDR und die damit verbundene Gesetzgebung zurück. Die „Anordnung zur Errichtung von Stadt- und Kreisarchiven“ vom 26. Februar 1951 verpflichtete die Stadt- und Landkreise zur Errichtung von Archiven. Daraufhin wurde in den damals bestehenden Landkreisen des Landes Thüringen mit dem Aufbau von Kreisarchiven begonnen.

Zum damaligen Zeitpunkt bestanden im Land Thüringen 21 Landkreise. Bereits im Jahre 1952 fielen in der DDR die Länder und selbstverwalteten Landkreise der Zentralisierung zum Opfer. Anstelle der Länder wurden 14 Bezirke gebildet. Eine neue Kreisstruktur wurde in die Bezirksgrenzen eingepasst, wobei die Landesgrenzen teilweise unbeachtet blieben. In Thüringen entstanden so die Bezirke Erfurt, Gera, Suhl und 32 neue Landkreise. In jedem dieser Kreise wurde ein Kreisarchiv eingerichtet bzw. das seit 1951 bestehende weitergeführt. Die in der Anordnung von 1951 fixierten Aufgaben blieben bestehen und wurden von meist nur einer Personalstelle, dem Sachbearbeiter Archivwesen, in Angriff genommen. Der Aufbau und die Unterhaltung eines Verwaltungsarchivs kam später, mit dem Anwachsen der Registraturen, als Schwerpunktaufgabe hinzu. In den 1950er und 1960er Jahren wurden die Gemeindebestände bis zum Jahr 1945 flächendeckend in die Kreisarchive übernommen. Den meisten Kreisarchiven gelang es in späteren Übernahmeaktionen die Bestände der Gemeinden über das Jahr 1945 hinaus zu ergänzen.

Im Jahre 1965 wurden die Zuständigkeiten der Archive in der DDR neu geregelt. Danach waren die Kreisarchive für die Überlieferung der Räte der Kreise ab 1952 und der ihnen unterstellten Betriebe und Einrichtungen sowie für die Gemeindearchive zuständig. Die Überlieferung der Landkreise vor 1952 ging an die Staatsarchive. Dadurch befinden sich die Bestände der vor 1945 in Thüringen existierenden Landkreise heute ebenso in den regional zuständigen Staatsarchiven wie die Bestände der Landkreise von 1945-1952 (Kreisräte der Landkreise). 1976 erweiterte sich die Zuständigkeit der Kreisarchive auf das Archivgut von Genossenschaften sowie auf die kreisangehörigen Städte ohne bestätigtes Endarchiv.

Nach 1990 konstituierten sich die Landkreise auf der Grundlage der Kommunalgesetzgebung neu. Zunächst bestand große rechtliche Unsicherheit zur Frage der Fortexistenz der Kreisarchive und zur weiteren Aufbewahrung der Gemeindearchive. Diese konnte erst durch das Thüringer Archivgesetz vom 23. April 1992 beseitigt werden. Darin wurde in § 4 bestimmt, dass Kommunen ihr Archivgut in eigener Verantwortung archivieren. Viele kleinere Städte und Gemeinden archivieren seitdem eigenverantwortlich.

Ausbildereignungen

Ausbilderinnen und Ausbilder haben maßgeblichen Einfluss auf die Qualität in der Beruflichen Bildung. Die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) regelt, über welche Kenntnisse sie verfügen müssen und wie diese nachzuweisen sind. Ausbilden darf nur, wer persönlich und fachlich dazu geeignet ist. So legt es das Berufsbildungsgesetz (BBiG) in § 28 fest.

Diese Eignung weisen Sie in einer Prüfung nach. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.

Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern bearbeiten. Die schriftliche Prüfung dauert in der Regel drei Stunden. Ein Prüfungssatz besteht aus ca. 70 Aufgaben. Dieser Prüfungsteil findet in der Regel als PC-Prüfung statt.

Im praktischen Teil der Prüfung müssen Sie eine typische Ausbildungssituation in einem Rollenspiel oder einer Präsentation bearbeiten und anschließend in einem Fachgespräch Ihr Vorgehen erläutern.

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens “ausreichend” bewertet wurde. Innerhalb eines Prüfungsverfahrens kann eine nicht bestandene Prüfung zweimal wiederholt werden. Ein bestandener Prüfungsteil kann dabei angerechnet werden.

Begabungsförderung

Die Potenziale und Stärken der Kinder und Jugendlichen sollten frühzeitig erkannt und entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit optimal gefördert werden. Begabung ist eine Leistungsdisposition der Kinder und Jugendlichen auf allen Gebieten. Sie bezieht sich nicht nur auf die Intelligenz eines Menschen, sondern auch auf die technische, künstlerische und andere Begabung. Jede Schülerin und jeder Schüler hat einen Anspruch und das Recht, „eine seiner Befähigung und Leistung entsprechende Bildung und Förderung zu erhalten; außergewöhnliche Begabungen werden in besonderer Weise gefördert“ (§ 25 Thüringer Schulgesetz). Der Begabungslotse, seit 2011 als deutschlandweites Online-Portal zur Talententwicklung und Begabungsförderung am Start, informiert Eltern, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler umfassend zum Thema Talententwicklung und Begabungsförderung.

In rund qualitätsgeprüften Datensätzen können Nutzerinnen und Nutzer geografisch und inhaltlich nach Angeboten und Anbietern suchen und schnell das passende Format finden. Ein News- und Videobereich informiert über aktuelle Bildungsinfos aus der Begabungsbranche.

Darüber hinaus bündelt das Portal in Kooperation mit den Bildungsministerien und Senatsverwaltungen die begabungsfördernden Konzepte und Ansätze der einzelnen Bundesländer in Form eines digitalen Länderkompendiums.

Das LänderSPECIAL Thüringen finden Sie unter

https://www.begabungslotse.de/laender/laenderspecial-thueringen

Berufliche Orientierung

Berufliche Orientierung findet im Rahmen einer individuellen Förderung über mehrere Jahre hinweg als Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schüler mit ihren Neigungen und Wünschen, Perspektiven und Möglichkeiten statt.

 

Ausgehend von Interessen, Kompetenzen und Potenzialen sollen die Schülerinnen und Schüler in einem langfristig angelegten Prozess befähigt werden, sich reflektiert, selbstverantwortlich, frei von Klischees und aktiv für ihren weiteren Bildungs- und Berufsweg, vor allem für einen Beruf und damit für eine Ausbildung bzw. ein Studium oder ein Berufsfeld zu entscheiden.

Die Schülerinnen und Schüler erweitern durch die Verzahnung von Informationen, Beratung, Erfahrungen in der Arbeitswelt und Reflexion in unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Lernsituationen ihre Vorstellungen und Kenntnisse über Berufe. Sie vergleichen ihre eigenen beruflichen Interessen und Möglichkeiten mit den Anforderungen und Bedingungen, die mit den jeweiligen Berufen bzw. der Arbeitswelt einhergehen.

Im Kyffhäuserkreis unterstützt der Schulträger in vielfältiger Weise den Prozess der beruflichen Orientierung, der in der Schule einsetzt und bis zum Einmünden in Ausbildung, Studium und Beruf verläuft. Sei es durch Organisation der Schülerbeförderung innerhalb des TIP-Projektes (Tag in der Produktion, im Rahmen vom Regionalmanagement Nordthüringen bzw. der Wirtschaftsförderung geplanten Messen und Aktionstage, u.a. Handwerkertag „Deine Region – Dein Handwerk!“ oder im Rahmen der Tätigkeit des Arbeitskreises „Schule trifft Wirtschaft“.

Berufliches Gymnasium

Die gymnasiale Oberstufe in Thüringen entspricht den Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz. Sie ist so angelegt, dass alle Einrichtungen, die zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) führen, ihre Oberstufe nach dem gleichen Modell organisieren. Das sind

  • die Gymnasien, darunter auch diejenigen mit spezieller musikalischer, mathematisch-naturwissenschaftlicher, sprachlicher oder sportlicher Prägung (Spezialgymnasien, Gymnasien mit Spezialklassen bzw. bilingualen Zügen),
  • die Gemeinschaftsschulen mit gymnasialer Oberstufe,
  • die Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe,
  • die beruflichen Gymnasien sowie
  • das Kolleg.

In allen diesen Einrichtungen werden dieselben schriftlichen Abiturprüfungsaufgaben zentral gestellt.

Das berufliche Gymnasium, die Spezialgymnasien sowie die Gymnasien mit Spezialklassen bzw. bilingualen Zügen haben eine angepasste Struktur und abweichende Prüfungsfächer.

Berufsbildende Schulen

Für die meisten Schülerinnen und Schüler bilden die berufsbildenden Schulen mit ihren verschiedenen Schulformen den Abschluss der Schullaufbahn. Sie eröffnen jungen Menschen zahlreiche unterschiedliche Bildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten.

Die am häufigsten besuchte Schulform der berufsbildenden Schulen ist die Berufsschule. Sie ist für den theoretischen Teil der Berufsausbildung zuständig, während der Ausbildungsbetrieb für den praktischen Teil verantwortlich ist. Die Berufsausbildung dauert in der Regel drei Jahre und endet mit dem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule erwerben Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss und Schülerinnen und Schüler ohne Realschulabschluss unter bestimmten Voraussetzungen einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Abschluss.

Schülerinnen und Schüler ohne Ausbildungsverhältnis können das Berufsvorbereitungsjahr an der Berufsschule besuchen und einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss erwerben. Weitere Schulformen der berufsbildenden Schulen sind die Berufsfachschule, die Höhere Berufsfachschule, die Fachoberschule, die Fachschule und das berufliche Gymnasium sowie die Förderberufsschule.

Gymnasium

Möchte ein Kind zum Schuljahr 2023/2024 in den gymnasialen Bildungsgang an einem allgemein bildenden oder berufsbildenden Gymnasium, an einer Gemeinschaftsschule oder Gesamtschule übertreten, sind folgende Termine zu beachten:

Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern zu Bildungswegen und zum Übertrittsverfahren in den gymnasialen Bildungsgang: bis 3. Februar 2023

Anmeldung zum Schulbesuch an einem Gymnasium: 13. bis 18. März 2023

Für das ab dem Schuljahr 2022/2023 geänderte Aufnahme- und Anmeldeverfahren sind weitere Termine relevant.

  1. a) Termine für die Anmeldung, Aufnahmeprüfungen und das Aufnahmeverfahren an das Gymnasium und die kooperative Gesamtschule für Schülerinnen und Schüler aus der Klassenstufe 4 der Grundschule und Gemeinschaftsschule (Schulen mit Primarstufe):

Meldung der Eltern zur Teilnahme an der Aufnahmeprüfung (vgl. § 131 ThürSchulO) bei der Schule mit Primarstufe und nachweisliche Weitergabe der Information über Ort der Aufnahmeprüfung an die Eltern durch die Schule mit Primarstufe: 20. Februar 2023

Zeitraum der Aufnahmeprüfung: 27. Februar bis 3. März 2023

Mitteilung der Ergebnisse der Aufnahmeprüfung an die Eltern durch die prüfende Schule: bis 10. März 2023

  1. b) Termine für die Anmeldung, Aufnahmeprüfungen und -verfahren an Schulen mit gymnasialem Bildungsgang für Schüler aus den Klassenstufen 5 und 6 der Regelschulesowie aus den Klassenstufen 5 bis 8 der Gemeinschaftsschuleund für Schülerinnen und Schüler, die in Klassenstufe 10 einen Realschulabschluss erwerben:

Antrag der Eltern auf Erstellung einer Empfehlung für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 7 der Gemeinschaftsschule und für Schülerinnen und Schüler, die in Klassenstufe 10 einen Realschulabschluss erwerben, ggf. Anzeige sonderpädagogischen Förderbedarfs: bis 20. Februar 2023

Übermittlung der Entscheidung der Klassenkonferenz über die Empfehlung: bis 27. Februar 2023

Aufnahmeprüfungen für allgemeinbildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen, berufliche Gymnasien und Gesamtschulen: 17. bis 21. April 2023

Mitteilung der Ergebnisse der Aufnahmeprüfung: bis 5. Mai 2023

Kontakt

Landratsamt Kyffhäuserkreis
Schulverwaltung/ Sport/ Volkshochschule
Markt 8
99706 Sondershausen

Telefon: 03632 / 741-264
Fax: 03632 / 741-88843
E-Mail: schulverwaltung@kyffhaeuser.de

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen
Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: geschlossen

Vorsprachen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

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