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Flüchtlingswesen und Integration

Das Team Flüchtlingswesen und Integration bearbeitet alle völkerrechtlichen, humanitären und politischen Aufenthalte sowie deren leistungsrechtliche Absicherung und Unterbringung. Ausländische Staatsangehörige genießen in der Bundesrepublik Deutschland Schutz vor staatlicher, politischer und religiöser Verfolgung in ihrem Heimatland. Dieser Umstand wird in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen eines Asylverfahrens rechtlich geprüft.

Kontakt

Landratsamt Kyffhäuserkreis
Amt für Ausländer- und Flüchtlingswesen
Hauptstraße 2a
99706 Sondershausen

Telefon: 03632 / 741 – 517
E-Mail: s.stietzel@kyffhaeuser.de

Leistungsbeschreibung

Die Prüfung von Asylbegehren obliegt ausschließlich dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge. Die Ausländerbehörde ist lediglich für daraus folgende aufenthaltsrechtliche Fragen zuständig.

  • Ausstellung- und Verlängerungen von Aufenthaltsgestattungen sowie Duldungen
  • Erlaubnis zum vorübergehenden Verlassen des Zuweisungsbereiches
  • Bearbeitung von Anträgen auf Umverteilung oder Zuzug
  • Beratung zu Angeboten der freiwilligen Ausreise und Unterstützung im Heimatland
  • Bearbeitungen von Anträgen zur Erteilung einer Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsduldung
  • Erteilung von humanitären Aufenthalten und dessen Verlängerung
  • Leistungsgewährung gem. Asylbewerberleistungsgesetz sowie Krankenversicherungsschutz für Leistungsberechtigte
  • Gewährung von Mehrbedarfen (Bsp. bei Schwangerschaft)
  • Bewilligung von Leistungen im Rahmen von Bildung und Teilhabe gem. SGB II
  • Erstellen von Berechtigungsscheinen für Nutzung von Mobi-Tickets
  • Dezentrale- oder zentrale Unterbringung nach Zuweisung 7-10 eine Seite

Formulare

Antrag Erteilung-/ Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
Antrag auf Änderung der Wohnsitzauflage/Nebenbestimmung
Antrag auf Umverteilung
Antrag auf Zuzug
Antrag auf Ausstellung einer Ausbildung- bzw. Beschäftigungsduldung
Bedarfsanzeige für Bildung- und Teilhabe
Bedarfsanzeige für Lernförderung

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