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Vorzeitiges Ende fast aller Coronamaßnahmen


Zum 01. März 2023 fallen weitere Corona-Schutzmaßnahmen vorzeitig weg. Dann endet in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen die Testpflicht für Besucher.

Beschäftigte, Patienten und Bewohner medizinischer Einrichtungen brauchen keine Maske mehr.

Eine Ausnahme bleibt: Wer Patienten oder Heimbewohner besucht oder Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin Maske tragen.

Mit der Beendigung der Testpflichten werden die Testangebote im Kyffhäuserkreis nicht mehr veröffentlicht. Die Kosten für einen vorsorglichen Coronatest muss ab dem 01. März jeder Bürger selbst tragen.

 

 

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Teststellen.

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