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Die Kreisverwaltung informiert darüber, dass in öffentlichen Verwaltungsgebäuden eine 3G-Pflicht für alle Behördentermine besteht. Die Regelung dient dem Gesundheitsschutz der Besucher und Mitarbeiter.
Gemäß dieser Vorschrift haben nur noch geimpfte, genesene oder getestete Bürgerinnen und Bürger Zugang. Die Nachweise werden jeweils am Eingang durch entsprechendes Personal kontrolliert. Die negativen Testergebnisse dürfen dabei nicht älter als 24 Stunden sein. Nachfolgende Tests werden anerkannt gemäß § 2 Abs.2 Nr. 14 der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung:

a) qualifizierter Antigenschnelltest, nicht länger als 24 Stunden,
b) PCR-Test, nicht länger als 48 Stunden oder
c) Tests mit einem alternativen Nukleinsäure-Amplifikationsverfahren (ID NOW Test).

Nach wie vor gilt in den Gebäuden der Kreisverwaltung die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP‐Maske oder FFP2-Schutzmaske).

Um eine Wartefrist so gering wie möglich zu halten bitten wir darum, bereits im Vorfeld des Besuches einen entsprechenden Termin zu vereinbaren. Die Kolleginnen und Kollegen der Kreisverwaltung sind telefonisch oder per Mail erreichbar.
Für die Vereinbarung eines Termins für das Bürgerbüro bzw. der Führerscheinstelle nutzen Sie bitte nachfolgenden Link: https://otv.lrakyf.de/

Wir bitte um Ihr Verständnis und entsprechende Kenntnisnahme.

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