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Die Liste der Personen, die zum Amt einer Jugendschöffin / eines Jugendschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Sondershausen für die Wahlperiode 2024 – 2028 berufen werden können, wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 19. Juni 2023 bestätigt.


Die Liste liegt in der Zeit vom 05.07.2023 bis 12.07.2023 im

 

Landratsamt Kyffhäuserkreis

Jugend- und Sozialamt

Zimmer 2.13

Am Schlosspark 2 in 99706 Sondershausen

 

zu den üblichen Sprechzeiten öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.


Einsprüche können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, beim Jugend – und Sozialamt Kyffhäuserkreis schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach §32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der jeweils geltenden Fassung nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33,34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

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