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An mehreren Stellen im gesamten Kyffhäuserkreis wurden große Mengen Asbest illegal abgelagert. Die Verursacher haben sich der wellförmigen Platten inmitten der Natur auf Feld- und Waldwegen entledigt. Das widerrechtliche Ablagern von Asbest ist eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet werden.

Um die Verursacher der illegalen Müllentsorgungen ausfindig zu machen, bitten wir um Ihre Mithilfe. Die Beräumung ist mit einem hohen logistischen Aufwand verbunden. Außerdem entstehen dem Landkreis als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung dieses gefährlichen Abfalls hohe Kosten.

Wir bitten Sie deshalb, Hinweise zu melden, die zur Aufklärung dieser Umweltvergehen dienlich sein könnten (Informationen zu Fahrzeugen, Kennzeichen etc.).


Sie erreichen uns telefonisch unter 03632 / 741 – 331 (auch anonym) oder per Email an umweltamt@kyffhaeuser.de.

Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns im Voraus.

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