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Kein Fallobst in die Laubsäcke

 

Im Herbst fallen wieder viele Gartenabfälle an, die oft nicht mehr in die bereitstehende Biotonne passen. In dieser Situation greifen viele Bürgerinnen und Bürger zu den zugelassenen Laubsäcken, welche sie bei der Landkreisverwaltung und den Gemeindeverwaltungen erwerben können.

Wie der Name der Säcke es schon sagt, sind diese jedoch nur für Laub vorgesehen und zu verwenden. Sind die Laubsäcke durch Fallobst und nassem Laub zu schwer, können diese bereits am Straßenrand zerreißen, lange bevor sie von der Müllentsorgung abgeholt werden können.

 

Aus diesem Grund möchte das Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft des Landratsamtes des Kyffhäuserkreises hinweisen, dass ausschließlich möglichst trockenes Laub (ggf. auch Heckenschnitt) mit diesen Papiersäcken entsorgt werden darf. Fallobst und sonstige Gartenabfälle mit höherem Gewicht und Nässeanteil gehören zur Entsorgung in die Biotonne.

Bitte beschränken Sie die Anzahl der bereitgestellten Laubsäcke auf ein absolutes Minimum. Wir bitten um Verständnis, dass falsch befüllte und zu schwere Laubsäcke zukünftig nicht mehr entsorgt werden können.

Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns im Voraus.

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