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Keine Bußgeldbescheide im Kyffhäuserkreis im Rahmen einrichtungsbezogene Impfpflicht

Im Rahmen der Novellierung des Bundesinfektionsschutzgesetzes durch den Bundestag am 10.12.2021 wurde eine „einrichtungsbezogene Impfpflicht für bestimmte soziale Einrichtungen und Gesundheitsberufe ab dem 15.03.2022 beschlossen.

Der Beschluss am 10.12.2021 wurde mit möglichen verstärkten Corona-Ausbrüchen (Omikron-Variante) begründet.

In den letzten Monaten traten die erwarteten schweren Corona-Ausbrüche nur vereinzelt mit einem wesentlich milderen Verlauf in Erscheinung.

Sowohl der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen sowie auch die zuständige Gesundheitsministerin sprachen sich öffentlich für ein Ende der Impfpflicht aus.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Rahmen des novellierten Bundesinfektionsschutzgesetzes wird zum Ende des Jahres 2022 auslaufen.

Vor dem Hintergrund wird auch das Gesundheitsamt des Kyffhäuserkreises, ähnlich wie andere Landkreise und kreisfreien Städte, keine Bußgeldbescheide an Beschäftigte des Gesundheitswesens versenden.

„Ich bin sehr froh, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht verlängert wird. Die Arbeitsfähigkeit in den Gesundheitsbereichen bleibt erhalten und die betreffenden Mitarbeiter können sich auf ihre wichtige Arbeit, die Pflege und Betreuung bedürftiger Menschen konzentrieren,“ so Frau Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD).

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