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Über den Kulturfonds Energie des Bundes können in Kürze Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende Anträge auf anteilige Zuschüsse zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten stellen. Die Antragsplattform ist bereits online und kann befüllt werden.

Der Kulturfonds Energie soll Belastungen abfedern, denen Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende trotz Steuererleichterungen und Energiekosteneffekten ausgesetzt sind. Dazu werden durch den Fonds Mehrbedarfe bei den Energiekosten anteilig bezuschusst. Für den Zeitraum 1. Januar 2023 bis 30. April 2024 stehen dafür insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung.

Die BKM schafft derzeit gemeinsam mit den Ländern und unter Beteiligung des Deutschen Kulturrats die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für einen Programmstart. Die Antragsplattform (www.kulturfonds-energie.de) ist bereits online. Benutzerprofile können schon angelegt und Belege hochgeladen werden. So haben die Bewilligungsstellen die Möglichkeit, die Prüfung dieser Belege schon vor dem Eintreffen des eigentlichen Förderantrags vorzunehmen. Anträge sollen in Kürze (mit Rückwirkung zum 1. Januar 2023) gestellt werden können.

Antragsberechtigt sind:

  • öffentliche und private Kultureinrichtungen (hierunter fallen u.a. soziokulturelle Zentren, Jugendkunst- und Musikschulen, Museen, Archive, Bibliotheken, Theater, Kinos) mit überwiegend kulturellen Zwecken/Angeboten (mind. 80 %) und die öffentlich zugänglich sind
  • Kulturveranstaltende, die Indoor-Kulturveranstaltungen an Orten durchführen, die nicht Kultureinrichtungen im Sinne des Kulturfonds, also nicht antragsberechtigt sind (z. B. Messen, Kneipen); für die zu beantragenden Veranstaltungen muss ein Ticketverkauf erfolgen und ein Mietvertrag vorhanden sein

Höhe der Zuschüsse:

  1. Kultureinrichtungen:
    Bei öffentlich finanzierten Einrichtungen bezuschusst der Bund mindestens 50 Prozent der Mehrbedarfe, die maximale Förderhöhe richtet sich nach der Höhe des regulären Bundesanteils der jeweiligen Einrichtung. Bei privaten Einrichtungen und soziokulturellen Zentren können bis zu 80 Prozent der Mehrbedarfe übernommen werden.
  2. Kulturveranstaltende:
    Hier wird der Energiekostenmehrbedarf über einen Festbetrag pauschal gefördert, gestaffelt nach der Kapazität des jeweiligen Saales, in dem die Kulturveranstaltung stattfindet. Die Kosten für Gas, Fernwärme und Strom finden Berücksichtigung.

Antragsprozedere:

Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich quartalsweise. Antragsfrist ist das Ende des nächsten Quartals. Für den Zeitraum 1. Januar 2023 bis 31. März 2023 muss der Antrag also bis 30. Juni 2023 gestellt werden. Die Bewilligung der Anträge erfolgt in Tranchen (quartalsweise).

Die Bearbeitung und Bescheidung eines Antrags obliegt der Bewilligungsstelle des Landes, in dem die Kultureinrichtung liegt bzw. die Veranstaltung durchgeführt wurde. Es erfolgt eine zentrale Auszahlung aller Fördermittel über die Kasse Hamburg.

Antragsberatung und Information:

 

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