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Meldeportal für die einrichtungsbezogene Impfpflicht ab sofort geöffnet

Betroffene Einrichtungen und Unternehmen des Kyffhäuserkreises können über das Meldeportal für die einrichtungsbezogene Impfpflicht datensicher das Gesundheitsamt benachrichtigen.
Hintergrund ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Danach müssen Beschäftigte beispielsweise in Krankenhäusern oder Pflegeheimen einen Nachweis erbringen, ob sie gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Infektion genesen sind.

Die Einrichtungen sind von kommenden Mittwoch, den 16.03.2022 an verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen zu melden. In ganz besonderen Ausnahmefällen ist eine Frist von 4 Wochen erlaubt. Mit dem Eingang der Benachrichtigungen verschafft sich das Gesundheitsamt zuerst einen Überblick und beginnt dann entsprechend einer vorgegebenen Rangliste die Bearbeitung.

Wir bitten um entsprechende Beachtung.

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