Arten- und Biotopschutz
Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises ist seit dem 01.Mai 2008 zuständig für den Vollzug artenschutzrechtlicher Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes.
Das Sachgebiet Artenschutz hat dabei das Ziel, die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten im Kyffhäuserkreis zu erhalten. Dies erfolgt durch
- den Schutz und die Förderung wildlebender Pflanzen- und Tierarten,
- das Management invasiver Arten,
- die Regulierung des Handels mit wildlebenden Arten, Ausstellung von Vermarktungsgenehmigungen,
- den Schutz und die Pflege der Lebensstätten von Arten (dazu gehören die Unterstützung konkreter Artenschutzmaßnahmen wie z.B. an Amphibienschutzzäunen und in Fledermausquartieren),
- die Überwachung des gewerblichen Sammelns und Entnehmens von Pflanzen,
- die Überwachung wissenschaftlicher Untersuchungen zur heimischen Flora und Fauna,
- die Prüfung von Eingriffsvorhaben auf Konflikte mit geschützten Arten und deren Lebensräumen,
- die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, wenn Ansiedlungen wildlebender Tiere wie Wespen, Hornissen oder Vögel zum Problem werden (allgemeiner Artenschutz).