Untere Naturschutzbehörde
Der Schutz, die Pflege und Entwicklung der Natur und Landschaft im unbesiedelten Bereich und damit die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage des Menschen sind Hauptaufgaben der Naturschutzbehörden.
Die untere Naturschutzbehörde erfüllt als untere Verwaltungsbehörde Pflichtaufgaben beim Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes, sowie des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft im übertragenen Wirkungsbereich und ist Ansprechpartner in allen Angelegenheiten des Naturschutzes.
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