Eingriffsregelung
Grundgedanke des Gesetzgebers ist es, Natur und Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes, als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung nachhaltig zu sichern. Somit bedürfen Eingriffe in Natur und Landschaft nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) einer Genehmigung.