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Flächenpool

Der Flächenpool Kyffhäuserkreis war ursprünglich ein Modellprojekt, welches vom Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz gefördert wurde. Der Aufbau des Kompensationsflächenpools erfolgte mit der Unterstützung der Thüringer Landgesellschaft (ThLG) und der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen (LEG Thüringen). Die Weiterführung des Flächenpools Kyffhäuserkreis unterliegt dem Umweltamt (UNW) des Landratsamtes Kyffhäuserkreis.

Wer Eingriffe in Natur und Landschaft verursacht, ist nach Bundes- und Landesrecht verpflichtet, die Beeinträchtigung in geeigneter Weise auszugleichen. Insbesondere bei Großvorhaben, wie z.B. dem Bau von Autobahnen, Bundesstraßen, Ortsumgehungen oder Industriegroßflächen, entsteht ein erheblicher Bedarf an Kompensationsflächen.

Das Flächenverzeichnis bietet Eingriffsverursachern die Möglichkeit, schnell und effektiv an vorbereitete Kompensationsstandorte zu gelangen. Er ist eine Sammlung von potentiellen Ausgleichsflächen, auf denen zukünftige Eingriffe durch geeignete Maßnahmen des für Naturschutzes kompensiert werden können.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Flächenpool ein reiner Angebotspool. Es findet weder ein Flächenerwerb noch eine Flächenbewirtschaftung statt. Das Landratsamt übernimmt lediglich eine reine vermittelnde Rolle zwischen den Flächeneigentümern und Vorhabenträgern.

Kontakt

Landratsamt Kyffhäuserkreis
Untere Naturschutzbehörde
Markt 8, 99706 Sondershausen
Telefon: 03632 / 741-331
E-Mail: umweltamt@kyffhaeuser.de

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