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Jagdschein

Der Jagdschein wird erteilt von der Unteren Jagdbehörde. Er ist eine behördliche Erlaubnis, die zur Jagd berechtigt, aber stets nur in einem Jagdbezirk oder Jagdbogen, für den der Inhaber des Jagdscheines ein eigenes Jagdrecht, ein Jagdpachtrecht oder eine Jagderlaubnis besitzt.

Wer die Jagd ausüben möchte, benötigt einen in Deutschland erteilten Jagdschein.

Kontakt

Landratsamt Kyffhäuserkreis
Untere Naturschutzbehörde
Markt 8, 99706 Sondershausen
Telefon: 03632 / 741-331
E-Mail: umweltamt@kyffhaeuser.de

Leistungsbeschreibung

Wer in Deutschland die Jagd ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein vorweisen können (§ 15 Abs. 1 Bundesjagdgesetz).

Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde als Jahresjagdschein für höchstens drei Jagdjahre (§ 11 Abs. 4 Bundesjagdgesetz) oder als Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage nach einheitlichen Mustern erteilt.
Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet (§15 Abs. 2 Bundesjagdgesetz).

Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, daß der Bewerber im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat.

An wen muss ich mich wenden?

An die für den Wohnsitz des Bewerbers zuständige untere Jagdbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
  • 2 Passbilder (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellungen)
  • Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung
  • Antrag (siehe Dokument Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheines)
  • Eine Erteilung bei erstmaliger Beantragung kann erst nach abgeschlossener Zuverlässigkeitsprüfung gem. § 17 BJagdG erfolgen.

Für die Erteilung von Jagdscheinen an ausländische Jäger/Innen gelten weitere Anforderungen. Siehe Informationen unter Rechtliche Grundlagen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung eines Jagdscheines ist kostenpflichtig. Der Gesamtbetrag setzt sich aus der Verwaltungsgebühr und dem Anteil der Jagdabgabe zusammen.

  • Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage: 45,00 Euro; ermäßigt: 22,50 Euro
  • Jahresjagdschein für 1 Jahr: 70,00 Euro; ermäßigt: 35,00 Euro
  • Jahresjagdschein für 3 Jahre: 135,00 Euro; ermäßigt: 67,50 Euro
  • Jugend-Jagdschein: 45,- €
  • Einjahres-Falkner-JS: 60,- €
  • Dreijahres-Falkner-JS: 105,- €
  • Tages-Falkner-JS: 45,- €

Voraussetzung

  • Volljährigkeit
  • bestandene Jägerprüfung
  • jagd- und waffenrechtliche Zuverlässigkeit sowie persönliche Eignung
  • Vorhandensein einer entsprechenden Jagdhaftpflichtversicherung

Fristen und Dauer der Genehmigung

Es bestehen keine gesonderten Fristen. Die Hinweise der zuständigen Behörde sind zu beachten.

Die Bearbeitung ist u. a. abhängig von der Zuarbeit weiterer Behörden. Die Bearbeitungsdauer kann variieren.

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