Jagdschein
Der Jagdschein wird erteilt von der Unteren Jagdbehörde. Er ist eine behördliche Erlaubnis, die zur Jagd berechtigt, aber stets nur in einem Jagdbezirk oder Jagdbogen, für den der Inhaber des Jagdscheines ein eigenes Jagdrecht, ein Jagdpachtrecht oder eine Jagderlaubnis besitzt.
Wer die Jagd ausüben möchte, benötigt einen in Deutschland erteilten Jagdschein.