Landschaftspflege
Die Erhaltung nutzungsabhängiger Lebensräume, die in unserer vom Menschen geprägten Landschaft für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten von Bedeutung sind, wie z.B. Streuobstwiesen, ist nur über eine regelmäßige und meist nur extensive Bewirtschaftung möglich.
Hierzu zählen vor allem Mahd oder Beweidung von Mager- und Trockenstandorten, Feuchtwiesen, Wiesenbrüterflächen und Flachlandwiesen, die Pflege von Streuobstwiesen oder die extensive Bewirtschaftung von Ackerrandstreifen. Zur Unterstützung dieser Bewirtschaftung stehen in Thüringen Förderprogramme zur Verfügung.
Die Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde unterstützen hierbei geplante Projekte durch fachliche Beratung sowie Hilfe bei der Antragstellung.
Eine Übersicht der Förderprogramme zu Naturschutz und Landschaftspflege erhalten Sie hier.