Bitte beachten Sie, dass Sie diese Leistung nur in Sondershausen beantragen können, NICHT in Artern.
Was ist passiert?
Ihnen wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Unter welchen Voraussetzungen Sie nach Ablauf der festgesetzten Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis erhalten, entscheidet auf Antrag Ihre zuständige Führerscheinstelle.
Wo und wann kann ich den Antrag stellen?
Der Antrag zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis darf frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist eingereicht werden. Dazu müssten Sie persönlich in der Führerscheinstelle vorsprechen.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Für alle Klassen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- 1 biometrisches Passbild (35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde (zu beantragen bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
Für die Klassen A, A1, B, BE, M, L, T
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (nicht älter als 2 Jahre)
Für die Klassen C, CE, C1, C1E
- Augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
Wann muss ich ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen?
In bestimmten Einzelfällen wird die Führerscheinstelle von Ihnen ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung fordern. Beispielsweise wenn Ihnen wiederholt die Fahrerlaubnis entzogen worden war oder Sie ein Fahrzeug im Verkehrsgeschehen mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr geführt haben, oder Sie bereits wiederholt im Verkehrsgeschehen unter Alkoholeinfluss auffällig geworden sind, oder Sie gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben. Sie können jede amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung in Deutschland wählen.
Hierfür tragen Sie die Kosten.
Negatives Gutachten vermeidbar?
Voraussetzung für ein positives Ergebnis ist, dass Sie sich mit der Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis auseinander setzen und sich die Hintergründe ihres Zustandekommens bewusst machen. Dazu können Sie sich Hilfe suchen z.B. von Verkehrspsychologen, Ärzten, Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen.
Muss ich eine Fahrerlaubnisprüfung machen?
Eine zeitliche Befristung für eine erneute Fahrerlaubnisprüfung, ist nicht mehr gegeben. Liegen aber Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt, kann die Fahrerlaubnisbehörde eine theoretische und praktische Prüfung anordnen.
Gebühr:
- Gesamte Neuerteilungsgebühr 199,40 €
- Gesamte Neuerteilungsgebühr in der Probezeit 200,20 €
- Antragsgebühr 8,40 €