Das Landratsamt des Kyffhäuserkreises als Verbandsmitglied des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Thüringen weist gemäß § 18 Abs. 3 der 8. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Thüringen darauf hin, dass die Gebührensatzung des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Thüringen für das Haushaltsjahr 2022 im Amtsblatt für den Zweckverband Tierkörperbeseitigung Thüringen, Ausgabe vom 04.01.2022, Nr. 1, veröffentlicht auf der Homepage des Zweckverbandes http://www.tierkoerperbeseitigung-thueringen.de, amtlich bekannt gemacht wurde.
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